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Nachhaltigkeit in der Kreditaufnahme

Nachhaltigkeit in der Kreditaufnahme

Angelehnt an die 17 UN-Nachhaltigkeitsziele (engl. Sustainable Development Goals – „SDGs“) der Agenda 2030 der Vereinten Nationen verpflichtet sich auch das Land Sachsen-Anhalt im Rahmen einer umfassenden landeseigenen Nachhaltigkeitsstrategie über verschiedene Handlungsfelder hinweg einen wichtigen Beitrag zu einer global nachhaltigen, das heißt gleichermaßen sozialen, ökonomischen und ökologischen Entwicklung zu leisten.

Diese Zielstellung bezieht explizit auch das Handlungsfeld der Finanzpolitik, konkret die nachhaltige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen mit ein. Inhaltlich eingebettet in die damit verbundenen Zielstellungen sind dabei auch konzeptionelle Überlegungen zur Ausgestaltung der landeseigenen Kreditfinanzierung. Ergänzend zu den bereits seit Jahren etablierten, konventionellen Finanzierungsprogrammen wird das Land Sachsen-Anhalt daher im Jahr 2023 zusätzlich ein Rahmenwerk für die Begebung Sozialer Anleihen implementieren, in welchem die generierten Emissionserlöse fest an definierte sozial nachhaltige Ausgaben gekoppelt sind.

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Erster Social Bond des Landes Sachsen-Anhalt (2023)

Auch wenn die Zielstellungen nachhaltiger Finanzpolitik mannigfaltig und die Ausgabenerfordernisse der öffentlichen Hand zuletzt in vielen Bereichen anstiegen sind, so rückten im Kontext der gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen der vergangenen Jahre insbesondere soziale Belange in den Vordergrund und erreichten, nicht zuletzt durch das globale Pandemiegeschehen, eine exponierte Bedeutung. Mit Blick auf die daraus resultierenden, aktuellen Finanzierungsanforderungen des Landes-Sachsen-Anhalt ist im Rahmen der Erstemission des neu implementierten Rahmenwerks daher die Begebung einer Sozialen Anleihe (Social Bond) geplant.

Das dazugehörige Rahmenwerk zur Begebung Sozialer Anleihen wurde im Einklang mit den Social Bond Principles (2021) (“SBP”) der International Capital Markets Association („ICMA“) erstellt und gibt umfassende Informationen zum Land Sachsen-Anhalt, den identifizierten sozialen Handlungsfeldern sowie der Projektauswahl, der Verwendung der Emissionserlöse und der vorgesehenen Berichterstattung. Konkret werden die folgenden sozialen ICMA-Projektkategorien adressiert:

  1. Bezahlbare Basisinfrastruktur
  2. Schaffung von Arbeitsplätzen sowie Programme zur Prävention und/ oder Milderung von Arbeitslosigkeit durch sozioökonomische Krisen
  3. Sozio-ökonomische Weiterentwicklung und Befähigung
  4. Zugang zur Grundversorgung an sozialen Dienstleistungen

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Second Party Opinion

Nachdem sich nachhaltige und grüne Emissionen im Bundesländer-Segment des Kapitalmarktes in den zurückliegenden Jahren schrittweise etabliert haben, stellt die vom Land Sachsen-Anhalt angestrebte Emission eines Social Bond die erstmalige Begebung eines derartigen Formats durch ein Bundesland dar.

Zur externen Verifizierung hat das Land Sachsen-Anhalt das Unternehmen imug rating mit der Erstellung einer Second Party Opinion (SPO) für das Rahmenwerk zur Begebung Sozialer Anleihen und die Überprüfung der Übereinstimmung mit den Social Bond Principles beauftragt. Die Agentur übernimmt in diesem Prozess auch die Überprüfung der Geeignetheit der vorgesehenen Projekte.

Die Second Party Opinion und eine Übersicht der identifizierten geeigneten Projekte (Projektliste) sind über die folgenden Links abrufbar:

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Geld- und Kapitalmarktgeschäfte des Landes Sachsen-Anhalt

Aufgabe des Referats für Geld- und Kapitalmarktgeschäfte im Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt ist es, den jährlichen Refinanzierungsbedarf des Landes zu decken. Der Zeitpunkt der Aufnahme der Kredite richtet sich hauptsächlich nach der Situation des Kapitalmarktes und der Liquiditätssituation der Landeskasse. Weitere Information finden Sie hier.

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Kontakt / contact

Ansprechpartner

Markus Krause
Leiter des Referates für Geld- und Kapitalmarktgeschäfte / Head of Treasury

Telefon: 0391 / 567 1271

E-Mail: Markus.Krause(at)Sachsen-Anhalt.de

Berichterstattung

Das Land Sachsen-Anhalt wird im Rahmen der Sozialen Anleihe jährlich Informationen über die Verwendung der Mittel (Allokationsbericht) und die Wirkung der finanzierten Geeigneten Sozialen Projekte (Wirkungsbericht) veröffentlichen.