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Bürgschaften und Garantien des Landes Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die Wirtschaft, die freien Berufe und die Land- und Forstwirtschaft mit Bürgschaften für Bankkredite und Garantien für Kapitalbeteiligungen. Mit diesen Hilfen werden erfolgversprechende Vorhaben umgesetzt, die in Sachsen-Anhalt durchgeführt werden oder im besonderen Interesse des Landes liegen, auch wenn bankübliche Sicherheiten und notwendiges Eigenkapital fehlen. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung besteht nicht.

Ansprechpartner in diesem Kontext sind zum einen die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) und zum anderen die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH.

Bei größeren Finanzierungsvolumen stehen zudem die Instrumente der Landesbürgschaften und der gemeinsamen Bund/Länderbürgschaften zur Verfügung.

Weiterführende Informationen zu den unterschiedlichen Förderprogrammen/Fördermaßnahmen bzw. den unterschiedlichen Fördermöglichkeiten können Sie den nachfolgend aufgeführten Internetseiten entnehmen.

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Bürgschafts- und Garantieübersicht

1. Wirtschaftsfördermaßnahmen des Landes über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) ist die Förderbank des Landes. Als zentrales Instrument der Wirtschafts-, Arbeitsmarkt-, Infrastruktur-, Innovations- und Wohnraumförderung trägt sie aktiv zur Entwicklung Sachsen-Anhalts bei und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Landes.

Für Unternehmen, Gründungs-, Privat- und Öffentliche Kunden stehen vielfältige Angebote bereit, die als Zuschüsse, Darlehen und Bürgschaften bewilligt werden. Die Palette erstreckt sich von der Unternehmensförderung und Weiterbildungszuschüssen über Finanzierungen für die eigenen vier Wände bis hin zu kommunalen Hilfen.

Land und IB bieten Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten unter anderem:

  • für Investitionen, Innovation und Wachstum (z.B. Auftragsvor- und Erwerbsfinanzierung, Förderung von Forschung und Entwicklung, Digitalisierung von Unternehmensprozessen, Förderung der Verbesserung der Energieeffizienz),
  • für Gründungen und Nachfolgevorhaben,
  • für Weiterbildung und Fachkräftesicherung.

Ergänzend zur Geschäftstätigkeit mit unmittelbaren Finanzbezug erbringt die Investitionsbank Sachsen-Anhalt auch fördernahe Dienstleistungen gegenüber Unternehmen, Kommunen, Bürgern, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Bund oder anderen Trägern der öffentlichen Verwaltung. Hierbei geht es vorwiegend um die Unterstützung bei der Entwicklung, Umsetzung und Nutzung von EU-finanzierten und nationalen Förderangeboten.

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) unterstützt ihre Kunden mit umfangreichen Beratungsmöglichkeiten. An elf Standorten in Sachsen-Anhalt finden regelmäßige Beratersprechtage statt. Darüber hinaus können sich Interessierte telefonisch oder auch digital beraten lassen. Für die Kunden bedeutet dies: Kurze Wege und der direkte Draht zu den Förder- und Finanzierungsexperten – natürlich kostenfrei. Die enge Zusammenarbeit mit den Partnern in den Regionen bietet beste Möglichkeiten für vielseitige Vorhaben hierzulande.

Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Kostenfreie Hotline 0800 56 007 57

www.ib-sachsen-anhalt.de

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2. Wirtschaftsfördermaßnahmen des Landes über die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH

Bürgschaftsbanken und Mittelständische Beteiligungsgesellschaften sind Selbsthilfeeinrichtungen der gewerblichen Wirtschaft für den Mittelstand in Deutschland. Die Fördereinrichtungen sind jeweils für die Wirtschaft des Bundeslandes tätig, in dem sie ihren Sitz haben. Ihre Träger sind Banken, Versicherungen, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Fachverbände der verschiedenen Wirtschaftszweige.

Aus ihrer regionalen Nähe zu den Unternehmen in Sachsen-Anhalt schöpfen Bürgschaftsbank (BB) und Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG) Sachsen-Anhalt ihre spezifische Kompetenz.

Mit den Fördermaßnahmen von BB und MBG sollen gezielt kleine und mittlere Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft gefördert werden.

 

So fördern wir Wirtschaft

Existenzgründung – Wachstum –Betriebsübernahme/ Nachfolgeregelung – bauliche und maschinelle Investitionsvorhaben – Betriebsmittel, Kontokorrentkreditrahmen, Avale (Bürgschaften)

Bürgschaften ersetzen bankübliche Sicherheiten, über die Unternehmen nicht oder nur unzureichend verfügen und dadurch eine Fremdfinanzierung erschwert wird. Für Banken, Sparkassen und andere Finanzierungsinstitute sind Ausfallbürgschaften vollwertige Kreditsicherheiten und wirken eigenkapitalentlastend.

Garantien gegenüber Beteiligungsgesellschaften sichern typisch stille Beteiligungen ab.

Die stillen und offenen Beteiligungen der MBG sind eine Alternative oder Ergänzung zum klassischen Bankkredit. Durch die langfristige Bereitstellung von Beteiligungskapital, das in der Bilanz wie Eigenkapital bewertet wird, verbessern Unternehmen Bonität und Rating.



 

Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft
Sachsen-Anhalt mbH

Große Diesdorfer Straße 228
39108 Magdeburg
Telefon +49 391 737 52-0

www.bb-mbg.de

finanzierungsportal.ermoeglicher.-de

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3. Landesbürgschaften zur Förderung der Wirtschaft

Mandatar des Landes

Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Domplatz 12
39104 Magdeburg

www.ib-sachsen-anhalt.de

Art der Gewährleistung

Ausfallbürgschaft

Bürgschaftshöhe

grundsätzlich größer als 1.250.000,00 Euro Festsetzung erfolgt im Einzelfall;
in der Regel 70 %, maximal 80 % des Ausfallrisikos

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4. Gemeinsame Bundes-/ Landesbürgschaften für große Wirtschaftsunternehmen

Mandatar

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Niederlassung Berlin
Kapelle-Ufer 4
10117 Berlin

https://www.pwc.de

Art der Gewährleistung

Ausfallbürgschaft

Bürgschaftshöhe

ab 20.000.000,00 Euro in strukturschwachen Regionen entsprechend der GRW-Fördergebietskarte und ab 50.000.000,00 Euro außerhalb dieser Regionen

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