Informationen für Kommunen
Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Steuern, denn sie ist eine der größten Einnahmequellen von Gemeinden und Städten. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen, Radwegen oder Brücken. Die Kommunen finanzieren mit der Grundsteuer unter anderem Schulen, Kitas oder Büchereien. Sie ist also wichtig für jeden von uns. Daher werden die Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt um ihre Unterstützung und Mitwirkung gebeten.
Was müssen die Kommunen tun?
Für Städte und Gemeinden ergeben sich hinsichtlich der Grundsteuer zwei unterschiedliche Rollen: Zum einen als Steuerpflichtige und zum anderen als Steuergläubiger.
Mit Umsetzung der Grundsteuerreform sind somit auch für die Städte und Gemeinden die neuen Regelungen zu beachten:
Kommunen als Steuerpflichtige
Als Grundstückseigentümer müssen die Kommunen ab dem Jahr 2022 grundsätzlich für jede ihnen gehörende wirtschaftliche Einheit eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts beim Finanzamt abgeben.
Das „Online-Finanzamt“ ermöglicht es den Kommunen als Steuerpflichtige, ihre Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes vollkommen papierlos abzugeben. Es wird lediglich ein Computer mit Internet-Browser benötigt. Damit sparen sich die Kommunen das Herunterladen, Installieren und Aktualisieren umfangreicher Programme.
Die Nutzung ist nach erfolgter Registrierung mit einem elektronischen Zertifikat möglich. Informationen zur Registrierung gibt es unter https://www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl.
Bei Problemen mit der Registrierung wenden Sie sich per Mail an zentralstelle-elster(at)sachsen-anhalt.de.
Kommunen als Steuergläubiger
Für jede wirtschaftliche Einheit, die im Zuständigkeitsbereich einer Kommune gelegen ist, werden die Daten für Zwecke der Festsetzung der Grundsteuer ausschließlich in elektronischer Form (über den „elektronischen Datenaustausch“) vom Finanzamt an die Kommune übermittelt.
Der Datenaustausch erfolgt zukünftig über ELSTER-Transfer.
Nähere Informationen zum Verfahren „ELSTER-Transfer“, zur Beantragung einer entsprechenden Zertifikatsdatei (Account-ID) sowie ein Leitfaden sind zu finden unter https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/verwaltung
oder auf der Internetseite des Finanzministeriums unter https://mf.sachsen-anhalt.de/steuern/elster/elster-transfer-etr/