Dienstrecht
Zahlreiche zentrale Regelungen des öffentlichen Dienstrechts sind dem Ministerium der Finanzen zugewiesen. Hierzu gehören insbesondere das Personalvertretungsrecht, das Beamtenrecht und die darauf beruhenden Verordnungen wie zum Beispiel die Beurteilungsverordnung, die Laufbahnverordnung, die Arbeitszeitverordnung die Urlaubsverordnung oder die Nebentätigkeitsverordnung. Des Weiteren gehören dazu das Besoldungs- und Versorgungsrecht sowie das Recht der Tarifgemeinschaft deutscher Länder.
Nicht im Verantwortungsbereich des Ministeriums der Finanzen liegen unter anderem das Richterrecht, das Hochschulrecht und die Regelungen für die Tarifbeschäftigten der Kommunen.
Darüber hinaus ist die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses (LPA) beim Ministerium der Finanzen eingerichtet. Sie unterliegt den Weisungen des Vorsitzenden des LPA. Ihre Aufgaben bestehen insbesondere darin, den LPA in seiner Arbeit zu unterstützen, dessen Sitzungen vorzubereiten, und die Behörden im Land im Hinblick auf das Stellen von Anträgen an den LPA zu beraten.
Dem Ministerium der Finanzen nachgeordnet ist zudem die Kassen- und Bezügeverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt.
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