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Beihilferecht

Gemäß § 3 Abs. 8 des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BesVersEG LSA) sind die jeweils geltenden Beihilfevorschriften des Bundes anzuwenden. Diese sind über die nachfolgenden externen Links abrufbar: