Beihilferecht
Gemäß § 3 Abs. 8 des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BesVersEG LSA) sind die jeweils geltenden Beihilfevorschriften des Bundes anzuwenden. Diese sind über die nachfolgenden externen Links abrufbar:
- Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung BBhV)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Bundesbeihilfeverordnung (BBhVVwV)
Zur elektronischen Einreichung von Beihilfeanträgen können Sie die BeihilfeApp dBeihilfePlus verwenden. Details finden Sie hier.
Informationen zur Bearbeitung der Beihilfeanträge und Auszahlung der festgesetzten Beihilfe zum Jahreswechsel 2025/2026 finden Sie auf dieser Seite.





