Beihilferecht
Gemäß § 3 Abs. 8 des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BesVersEG LSA) sind die jeweils geltenden Beihilfevorschriften des Bundes anzuwenden. Diese sind über die nachfolgenden externen Links abrufbar:
- Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung BBhV)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Bundesbeihilfeverordnung (BBhVVwV)
Zur elektronischen Einreichung von Beihilfeanträgen können Sie die BeihilfeApp dBeihilfePlus verwenden. Details finden Sie hier.





