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Öffentliches Auftragswesen

Das Land Sachsen-Anhalt vergibt in großem Umfang Bauleistungen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A). Daneben beteiligt die Hochbauverwaltung bei der Erledigung der Landes- und Bundesbauaufgaben in hohem Maße freiberuflich tätige Architekten und Ingenieure. Aufträge für Architekten- und Ingenieurleistungen werden ab Erreichen des EU-Schwellenwerts nach der Vergabeverordnung (VgV) vergeben.

Im Land Sachsen-Anhalt kommt im Bereich der Hochbauverwaltung die elektronische Vergabe (eVergabe.sachsen-anhalt.de) zur Anwendung. Ungeachtet dessen erfolgt bei Erreichen des EU-Schwellenwerts eine Veröffentlichung über TED im Supplement zum Amtsblatt der EU. Baumaßnahmen des Bundes werden zusätzlich über die Internetseiten des Bundes bekannt gemacht.

Bei der Bewerbung um öffentliche Hochbauaufträge des Landes Sachsen-Anhalt ist für Bauunternehmen durch die Möglichkeit der "Präqualifikation" eine deutliche Vereinfachung des Nachweises der Eignung vorgesehen.

Der Bund hat als Arbeitsmittel das "Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) Ausgabe 2017" mit Stand 2019 verbindlich vorgeschrieben.

Das VHB setzt die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil A und B um und enthält eine Sammlung von zu verwendenden Formblättern. Es schafft die Voraussetzung für eine weitestgehend einheitliche, rechtssichere Durchführung von Vergabeverfahren und findet in Sachsen-Anhalt - unter Ergänzung von landesspezifischen Anpassungen - auch für Bauaufgaben des Landes Anwendung.