Elektronische Steuererklärung ELSTER
- Video ELSTER: Ihr Online-Finanzamt
- einfachELSTER - Einkommensteuererklärung für Personen mit Renten- oder Pensionseinkünften
- Video einfachELSTER
- ELSTER Transfer (ETR)
- Mein ELSTER (Elster-Online-Portal)
- MeinELSTER+ • Per App Belege für die Einkommensteuererklärung sammeln
- Vorausgefüllte Steuererklärung - VaSt (Abruf von Bescheinigungen)
einfachELSTER - Einkommensteuererklärung für Personen mit Renten- oder Pensionseinkünften
Die Steuerverwaltungen der Länder bieten ab April 2022 mit einfachELSTER einen Service speziell für Rentnerinnen und Rentner sowie für Pensionärinnen und Pensionäre. Dieser Service ist erstmals für die Einkommensteuererklärung 2021 nutzbar.
Die einfach zu bedienende, kostenlose Onlineanwendung erspart viel Zeit und Papier.
Die Einkommensteuererklärung kann bequem online erstellt werden, da Schritt für Schritt durch die Erklärung geführt wird. Klare Fragen und eine Auswahl an Antwortmöglichkeiten machen die Erstellung besonders leicht. Elektronische Bescheinigungen, wie zum Beispiel die Rentenbezugsmitteilung, liegen dem Finanzamt vor und werden automatisch berücksichtigt.
Wie kann man einfachELSTER nutzen?
Die Registrierung erfolgt unter www.einfach.elster.de mit der persönlichen Identifikationsnummer sowie dem Geburtsdatum. Nach wenigen Tagen wird die Zugangsnummer per Post zugestellt und die Erstellung der Einkommensteuererklärung kann beginnen.
So einfach geht Einkommensteuererklärung heute – www.einfach.elster.de
ELSTER Transfer (ETR)
ELSTER bietet Kommunen, Universitäten, Landschaftsverbänden, Banken und privaten Institutionen die Möglichkeit, sensible Daten elektronisch via Internet mit der Finanzverwaltung auszutauschen. ELSTER ermöglicht dabei Daten von der Finanzverwaltung abzuholen, aber auch Daten elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
Für diesen elektronischen Datenaustausch bietet das kostenlose Programm ELSTER-Transfer (ETR), das moderne Verschlüsselungs- und Komprimierungstechniken verwendet, ein höchstmögliches Maß an Datensicherheit.
Hier finden Sie weitere Informationen zu ELSTER-Transfer (ETR).
Mein ELSTER (Elster-Online-Portal)
Mit dem Projekt ELSTER (Elektronische Steuererklärung) haben die Steuerverwaltungen des Bundes und der Länder ein Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungsdaten an die Finanzämter entwickelt.
Gebündelt bietet die Steuerverwaltung ihre Dienstleistungen hierzu mit der Online-Anwendung Mein ELSTER an.
Mit Mein ELSTER können viele steuerliche Belange - unabhängig vom Betriebssystem - direkt am PC und/oder am mobilen Gerät erledigt werden. Der Ausdruck sowie die Versendung von Steuererklärungen in Papierform an das Finanzamt sind damit entbehrlich.
Da die Steuerdaten im Finanzamt damit schon elektronisch zur Weiterverarbeitung vorliegen, ist eine schnellere Bearbeitung der Steuererklärungen möglich. Für die Einkommensteuererklärung bedeutet dies in vielen Fällen eine zügigere Steuererstattung. Hilfreich bei der Erstellung der Steuererklärung ist auch der seit dem 1. Januar 2014 angebotene Service zur Vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt).
Auch gegebenenfalls durch das Finanzamt vorgenommene Änderungen lassen sich bei der elektronischen Steuererklärung leicht nachvollziehen. Hierzu besteht die Möglichkeit, die Bescheiddaten elektronisch anzufordern. Über eine Vergleichsfunktion können die Erklärungsdaten mit den Bescheiddaten verglichen und Änderungen dargestellt werden.
Außerdem besteht die Möglichkeit zur Einwilligung in die digitale Kommunikation. Das bedeutet, dass das Finanzamt (bestimmte) Steuerbescheide elektronisch rückübermitteln kann.
Die ELSTER-Software wird kommerziellen Anbietern zur Einbindung in Steuer-, Finanz- und Lohnbuchhaltungssoftware kostenlos zur Verfügung gestellt. Programme, die eine elektronische Übermittlung der Steuererklärungen unterstützen, enthalten in der Regel einen entsprechenden Hinweis auf ELSTER.
Voraussetzung für die Nutzung ist eine einmalige Registrierung in Mein ELSTER (Anlegen eines Benutzerkontos). Im Rahmen des Registrierungsprozesses wird die Identität des Nutzers festgestellt und ein persönliches elektronisches Zertifikat bzw. bei der Registrierung von Unternehmen, juristischen Personen etc. ein Organisationszertifikat ausgestellt. Es ist auch möglich, für Power-User ELSTER-fähige Signaturkarten am Portal anzumelden. Das elektronische Zertifikat bzw. die Signaturkarte dienen zur Authentifizierung bei der Datenübermittlung. Mit der Authentifizierung („elektronisches Ausweisen“) wird die Identität des Datenübermittlers eindeutig bestimmt. Die elektronische Kommunikation wird dadurch sicherer.
Hier können über verschiedene verschiedene Formulare steuerliche Daten direkt übermittelt werden.
Weitere Informationen zur Registrierung, dem Leistungsumfang und weiteren Vorteilen finden Sie bei Mein ELSTER.
MeinELSTER+ • Per App Belege für die Einkommensteuererklärung sammeln
Mit der App MeinELSTER+ können alle wichtigen Belege (z. B. Handwerkerrechnung, Spendenquittung, etc.) für die nächste Einkommensteuererklärung in das Benutzerkonto bei MeinELSTER hochgeladen werden. Damit sind die Belege direkt zur Hand, wenn sie für die Einkommensteuererklärung benötigt werden.
Außerdem können in der App Belege Kategorien zuordnen werden. Durch die integrierte Texterkennung ist es möglich Werte zu markieren, die später für die Steuererklärung interessant sind. Wenn die Belege so vorbereitet sind, wird MeinELSTER einen Vorschlag machen, wo der Beleg in der Steuererklärung verwendet werden kann.
Die App MeinELSTER+ steht für iOS und Android-Geräte zur Verfügung.
Weitere Informationen zur App gibt es auf der Internet-Seite MeinELSTER+
Vorausgefüllte Steuererklärung - VaSt (Abruf von Bescheinigungen)
Die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt), ein Service der Steuerverwaltung, kann von allen Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden. Das bedeutet, dass Steuerdaten, die der Steuerverwaltung vorliegen, dem Bürger für seine Einkommensteuererklärung online zur Verfügung gestellt werden, die dann bei einer elektronischen Abgabe zudem automatisch in das richtige Formular übernommen werden können.