ELSTER sonstiges
Registrierung ausländischer Datenübermittler und inländischer Behörden
Die für inländische Steuerpflichtige im Ausland tätigen Beauftragten (zum Beispiel ausländische Steuerberater) und inländische Behörden benötigen zwingend ein inländisches Ordnungskriterium (Steuernummer) zur elektronischen Authentifizierung.
Kann ich als Datenübermittler aus dem Ausland oder als inländische Behörde ohne deutsches Ordnungskriterium Daten authentifiziert übermitteln?
Für die elektronische Authentifizierung ist ein Zertifikat nötig. Dieses muss im Zuge einer Registrierung bei Mein ELSTER erworben oder im Falle von ausgewählten Signaturkarten bei Mein ELSTER angemeldet werden. Für die Registrierung ist zwingend ein inländisches Ordnungskriterium notwendig.
Die durch inländische Steuerpflichtige im Ausland tätigen Beauftragten (z. B. ausländische Steuerberater) und inländischen Behörden, welche kein inländisches Ordnungskriterium besitzen, können dieses Ordnungskriterium in Form einer Steuernummer beim Finanzamt Neubrandenburg - RAB beantragen.
Für welche Personen ist das Finanzamt Neubrandenburg - RAB zuständig?
1. Die durch inländische Steuerpflichtige im Ausland tätigen Beauftragten (z. B. ausländische Steuerberater), welche Daten authentifiziert übermitteln möchten, aber keine inländische Steuernummer besitzen.
2. Inländische Behörden, die Daten authentifiziert übermitteln möchten, aber keine inländische Steuernummer besitzen.
Wie beantrage ich das Ordnungskriterium (Steuernummer) zum Zwecke der Registrierung bei Mein ELSTER?
Füllen Sie den Antrag auf Erteilung eines Ordnungskriteriums (Steuernummer) aus und senden Sie diesen an das Finanzamt Neubrandenburg - RAB.
Vom Finanzamt Neubrandenburg - RAB wird Ihnen per Brief das Ordnungskriterium (Steuernummer) mitgeteilt werden. Damit können Sie sich dann bei Mein ELSTER für ein Organisationszertifikat registrieren. Die Nummer dient ausschließlich der Durchführung der Registrierung. Datenübermittlungen haben stets auf die Steuernummer des Steuerpflichtigen zu erfolgen. Mit der Vergabe des Ordnungskriteriums werden keine steuerlichen oder abgabenrechtlichen Prüfungen vorgenommen. Diese klären Sie bitte mit dem steuerlich zuständigen Finanzamt.
Hinweis: Das Finanzamt Neubrandenburg - RAB befindet sich im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Daher ist bei der Registrierung in Mein ELSTER als Land „Mecklenburg-Vorpommern" auszuwählen.