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Sondervermögen Infrastruktur

Aktueller Stand auf Bundesebene

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes (LuKIFG) vorgelegt. Ziel des Gesetzentwurfs ist die Behebung von Defiziten im Bereich der öffentlichen Infrastruktur und die Schaffung von Wirtschaftswachstum. Das Gesetz soll die Verteilung von 100 Milliarden Euro auf die Bundesländer regeln.

Der Anteil, den Sachsen-Anhalt aus diesem Sondervermögen erhält, beträgt nach dem Gesetzentwurf 2,61 Milliarden Euro. 

Der Bundestag hat am 9. Oktober 2025 das Gesetz beschlossen. Die abschließende Befassung des Gesetzes im Bundesrat erfolgte am 17. Oktober 2025 und hat hier die erforderliche Mehrheit erhalten.

Nach der Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz nun durch den Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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Umsetzung des LuKIF-Gesetzes auf Landesebene

Das Kabinett hat am 14. Oktober 2025 den Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur beraten und zur Anhörung an die Kommunalen Spitzenverbände freigegeben. Der Gesetzentwurf sowie der Entwurf des Wirtschaftsplans für das Jahr 2026 sollen nach endgültiger Beschlussfassung durch die Landesregierung ab November im Landtag beraten werden. 

Der vom Ministerium der Finanzen vorgelegte Gesetzentwurf enthält folgende Regelungen:

  • Die Mittel werden in einen Landes- und einen Kommunalarm aufgeteilt. Der Kommunalarm umfasst 60 Prozent der Mittel und gewährt den Landkreisen, den kreisfreien Städten, den Einheitsgemeinden und den Verbandsgemeinden insgesamt ca. 1,6 Milliarden Euro als pauschale Budgets.
  • Der Landesarm umfasst 40 Prozent der Mittel (ca. eine Milliarde Euro), die auf die Ministerien und damit fachaufgabenbezogen aufgeteilt werden.
  • Diese ressortbezogenen Förderbudgets werden durch Maßnahmen im jährlichen Wirtschaftsplan konkretisiert. Umschichtungen sind möglich. Darüber hinaus steht im Landesarm eine Reserve für Kostensteigerungen in Höhe von 218 Millionen Euro zur Verfügung.
  • Die Mittel stehen den Kommunen und auch im Landesarm jahresübergreifend und innerhalb der vorgesehenen Budgets zur Verfügung.

Ressortbudgets | Sondervermögen Infrastruktur (PDF-Dokument nicht barrierefrei)

Verteilung der Mittel auf kommunaler Ebene

In Sachsen-Anhalt erhalten die Kommunen 60 Prozent der Mittel (1,568 Milliarden Euro) als pauschale Budgets zur freien Verwendung - innerhalb der Vorgaben des aktuellen Gesetzentwurfes der Bundesregierung. 40 Prozent der Mittel stehen für Investitionsmaßnahmen des Landes zur Verfügung. Dabei können auch kommunale Maßnahmen unterstützt werden.

Eine entsprechende Vereinbarung haben die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände – der Landkreistag und der Städte-​ und Gemeindebund – am 16. September 2025 unterschrieben.

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2,61 Milliarden Euro für die Infrastruktur in Sachsen-Anhalt: Land und Kommunen schließen Vereinbarung

16. September 2025 |  2,61 Milliarden Euro soll Sachsen-Anhalt aus dem Sondervermögen des Bundes erhalten. Geld, das in die öffentliche Infrastruktur und in die Schaffung von Wirtschaftswachstum fließen soll. Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände – der Landkreistag und der Städte- und Gemeindebund – haben eine Vereinbarung unterschrieben, wie das Geld aufgeteilt werden soll. Danach werden den Kommunen 60 Prozent der Sachsen-Anhalt zustehenden Mittel und damit 1,568 Milliarden Euro als pauschale Budgets zur Verfügung gestellt. Davon erhalten die kreisfreien Städte 310 Millionen Euro, die Landkreise 550 Millionen Euro und die kreisangehörigen Gemeinden und Verbandsgemeinden 708 Millionen Euro.

Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff: "Mit den zusätzlichen Bundesmitteln ist der Weg frei für ein riesiges Investitionspaket für Sachsen-Anhalt. Damit schaffen und sichern wir nicht nur Arbeitsplätze, Investitionen in die Infrastruktur machen unser Land auch fit für die Zukunft. Mit der nun geschlossenen Vereinbarung hat die Landesregierung im Vergleich der Bundesländer den Kommunen einen sehr hohen Anteil an den Bundesmitteln übertragen. Ich bin sicher, das ist gut angelegtes Geld."

Finanzminister Michael Richter: "Ich danke den kommunalen Spitzenverbänden für die sehr konstruktiven Gespräche, die uns zu einem guten und schnellen Ergebnis geführt haben. Unser gemeinsames Ziel: Die Stärkung unserer Kommunen. Das Land sichert ihnen für die Verwendung der Mittel die notwendige Flexibilität im Rahmen der bundesgesetzlichen Vorgaben zu, so dass Maßnahmen möglichst zügig umgesetzt werden können. Darüber hinaus wird das Land aus seinem Anteil nicht nur eigene Vorhaben finanzieren, sondern auch kommunale Maßnahmen, bspw. im Straßenbau, mit einbeziehen."

Götz Ulrich, Präsident des Landkreistages Sachsen-Anhalt: "Seit Jahren wünschen sich die Landkreise, dass Bund und Land uns mehr Vertrauen entgegenbringen. Die Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt in eben diese Richtung. Dies betrifft das Ziel einer möglichst pauschalen, bürokratiearmen Zuweisung der Mittel, den kommunalen Anteil von 60 Prozent und den darin enthaltenen kreislichen Anteil von 35 Prozent. Richtig ist auch die Zusicherung, im Landesarm neben der Realisierung von Landesvorhaben auch kommunale Maßnahmen einzubeziehen. Mit dem im Vertrag formulierten Ziel, insgesamt zwei Drittel der auf Sachsen-Anhalt entfallenden Mittel für die kommunale Infrastruktur zu verwenden, ist die Landesregierung einer Forderung des Landkreistages gefolgt. Insgesamt ein wichtiger Schritt, um den großen Investitionsstau bei kreiseigenen Schulen und Straßen, bei Sportstätten, Bevölkerungsschutz und in der Digitalisierung abzubauen."

Andreas Dittmann, Präsident des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt: "Die vorliegende Vereinbarung ist Ausdruck des Anerkennens des hohen Investitionsstaus in der kommunalen Infrastruktur. Die Mittel werden dringend gebraucht und an konkreten Vorhaben wird es nicht mangeln. Bund und Länder haben es nun in der Hand, dafür zu sorgen, dass die Idee der Pauschale auch wirklich zum Tragen kommt und die Umsetzung des Sondervermögens mit einem sehr schlanken und einfachen Verwaltungsverfahren einhergeht. Nur so kann es auch erfolgreich und schnell umgesetzt werden."

Aus der Vereinbarung der Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden zur Verteilung des kommunalen Anteils:

  • Empfänger sind die kreisfreien Städte, die Landkreise sowie die Einheitsgemeinden und Verbandsgemeinden.
     
  • Die Aufteilung des Anteils der Kommunen auf den kreisfreien und den kreisangehörigen Raum erfolgt nach den Kriterien Einwohnerzahl (75 Prozent) und Fläche (25 Prozent).
  • Die Aufteilung im kreisangehörigen Raum auf die Gruppe der Landkreise und die Gruppe der Gemeinden erfolgt auf Basis der durchschnittlichen bereinigten Gesamtauszahlungen der Finanzrechnung 2020 bis 2024.
     
  • Die Aufteilung auf die einzelne Kommune erfolgt auf Basis ihrer jeweiligen Einwohnerzahl (75 Prozent) und Fläche (25 Prozent). Hierbei erhalten finanzschwache Kommunen einen Zuschlag auf die Einwohnerzahl von 50 Prozent. Die Bestimmung der Finanzschwäche erfolgt nach Durchschnittswerten des FAG 2021 bis 2025.

Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Bundesregelungen wird die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Errichtung des Landessondervermögens auf den Weg bringen.

Zu den vorgesehenen pauschalen Förderbudgets für die einzelnen Kommunen.

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Die Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden (im Wortlaut)

16. September 2025 | Mit dem Ziel der Behebung von Defiziten im Bereich der öffentlichen Infrastruktur und der Schaffung von Wirtschaftswachstum überlässt der Bund den Ländern gemäß Artikel 143h Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes einen Betrag von insgesamt 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zur Finanzierung von Sachinvestitionen in Infrastruktur, die in die Aufgabenzuständigkeit der Länder und Kommunen fällt.

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu einem Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes (LuKIFG) erhält Sachsen-Anhalt 2,61390 Prozent dieses Betrages. Das entspricht 2.613.900.000 Euro. Jedes Land hat die Höhe des Anteils an den ihm zustehenden Mitteln festzulegen, der für die kommunale Infrastruktur zu verwenden ist. Bei der Verteilung der Mittel sollen die Länder die Bedürfnisse finanzschwacher Kommunen besonders berücksichtigen. Die Länder bestimmen die finanzschwachen Kommunen entsprechend den landesspezifischen Gegebenheiten.

Dies vorausgeschickt treffen die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände die folgende Vereinbarung für die landesrechtliche Umsetzung des LuKIFG:

1. Die Kommunen erhalten einen Anteil an den dem Land zustehenden Mitteln von 60 Prozent. Das entspricht 1.568.340.000 Euro. Die Mittel werden den Kommunen als pauschale Budgets zur freien Verwendung innerhalb der Vorgaben des LuKIFG sowie der dazu abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern zur Verfügung gestellt.

2. Die Landesregierung wird für diese Mittel keine Vorgaben für die Kommunen vorsehen, die über bundesrechtliche Vorgaben hinausgehen.

3. Über den Anteil der beim Land verbleibenden Mittel werden neben der Realisierung von Landesvorhaben auch kommunale Maßnahmen in nach dem Gesetzentwurf förderfähigen Bereichen einbezogen. In § 3 werden die förderfähigen Investitionen definiert. Danach sind im Aufgabenbereich der Länder und ihrer Kommunen liegende Sachinvestitionen insbesondere in den in der Gesetzesbegründung des Artikels 143h Absatz 1 des Grundgesetzes genannten Infrastrukturbereichen förderfähig. Es handelt sich dabei um Infrastrukturbereiche, bei denen besondere Investitionsdefizite bestehen und die als Grundlage für langfristiges Wirtschafts-wachstum von besonderer Bedeutung sind. Die Liste der Förderbereiche ist nicht abschließend zu verstehen und erfasst auch Aufgaben, die nicht zu den Pflichtaufgaben der Kommunen gehören, aber regelmäßig auf kommunaler Ebene wahrgenommen werden. Förderfähig sind damit insbesondere auch Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur, die Infrastruktur der regionalen Daseinsvorsorge, die Wohninfrastruktur, Gebäudesanierungen von öffentlichen Gebäuden, Sportanlagen, Kultureinrichtungen, die Infrastruktur der inneren Sicherheit, der Wasserwirtschaft und in ländliche Infrastrukturen wie zum Beispiel die Finanzierung von Nebenanlagen bei Ortsdurchfahrten. Angestrebt wird, dass insgesamt zwei Drittel der auf Sachsen-Anhalt entfallenden Mittel für die kommunale Infrastruktur verwendet werden. Faktisch dürfte dies durch die Zielsetzung des LuKIFG auch erreicht werden.

4. Empfänger der pauschalen Budgets sind die kreisfreien Städte, die Landkreise sowie die Einheitsgemeinden und Verbandsgemeinden.

5. Die pauschalen Budgets für die einzelnen Kommunen werden wie folgt ermittelt:

  • Die Aufteilung des Anteils der Kommunen von 1.568.340.000 Euro auf den kreisfreien und den kreisangehörigen Raum erfolgt nach den Kriterien Einwohnerzahl (75 Prozent) und Fläche (25 Prozent). Dabei wird die durchschnittliche Einwohnerzahl der Jahre 2020 bis 2023 und die Fläche zum 31.12.2023 zugrunde gelegt. Die Aufteilung im kreisangehörigen Raum auf die Gruppe der Landkreise und die Gruppe der Gemeinden erfolgt auf Basis der durchschnittlichen bereinigten Gesamtauszahlungen der Finanzrechnung 2020 bis 2024.
     
  • Die finanzschwachen Kommunen werden anhand des Kriteriums Steuer- bzw. Umlagekraft je Gesamtansatz unter Zugrundelegung der Finanzausgleichsgesetze 2021 bis 2025 bestimmt. Eine Kommune ist finanzschwach, wenn sie unter 80 Prozent des entsprechenden Durchschnittswertes ihrer jeweiligen kommunalen Gruppe liegt.
     
  • Die Verteilung der für die jeweilige kommunale Gruppe ermittelten Beträge auf die einzelnen Kommunen erfolgt ebenfalls nach den Kriterien Einwohnerzahl (75 Prozent) und Fläche (25 Prozent) unter Zugrundelegung der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Jahre 2020 bis 2023 und der Fläche zum 31.12.2023. Dabei erhalten die finanzschwachen Kommunen einen Zuschlag auf die Einwohnerzahl von 50 Prozent.

6. Sollte es am Gesetzentwurf zum LuKIFG in den parlamentarischen Beratungen noch zu Änderungen kommen, die sich auf diese Vereinbarung auswirken, werden sich die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände dazu ins Benehmen setzen. Dasselbe gilt, wenn sich die abzuschließende Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern auf diese Vereinbarung auswirken sollte.

Unterzeichner:

  • Dr. Reiner Haseloff
    Ministerpräsident
    des Landes Sachsen-Anhalt
     
  • Michael Richter
    Minister der Finanzen
    des Landes Sachsen-Anhalt
     
  • Götz Ulrich
    Präsident
    Landkreistag Sachsen-Anhalt
     
  • Andreas Dittmann
    Präsident
    Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt

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Übersicht über die vorgesehenen pauschalen Zuweisungen an die Kommunen