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Sondervermögen Infrastruktur

Aktueller Stand auf Bundesebene

Das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene für das Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Das LuKIFG ist am 24. Oktober 2025 in Kraft getreten. Auch die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern zur Durchführung des LuKIFG ist zwischenzeitlich final abgestimmt. Sie tritt in Kraft, sobald alle Länder sie unterzeichnet haben. Das Kabinett hat den Finanzminister am 4. November 2025 beauftragt, die Vereinbarung für das Land Sachsen-Anhalt zu unterzeichnen.

Ziel des Gesetzes ist die Behebung von Defiziten im Bereich der öffentlichen Infrastruktur und die Schaffung von Wirtschaftswachstum. Das Gesetz regelt die Verteilung von 100 Milliarden Euro auf die Bundesländer. Der Anteil, den Sachsen-Anhalt aus diesem Sondervermögen erhält, beträgt 2,61 Milliarden Euro. 

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Die Umsetzung des LuKIFG in Sachsen-Anhalt

Die Landesregierung hat am 4. November 2025 den Entwurf eines Gesetzes über das Sondervermögen „Infrastruktur“ (Infrastruktur-Sondervermögensgesetz – Infra-SVG) sowie den Entwurf für den Wirtschaftsplan 2026 beschlossen.

  • Die Mittel in Höhe von 2,61 Milliarden Euro werden in einen Landes- und einen Kommunalarm aufgeteilt. Der Kommunalarm umfasst 60 Prozent der Mittel und gewährt den Landkreisen, den kreisfreien Städten, den Einheitsgemeinden und den Verbandsgemeinden insgesamt ca. 1,6 Milliarden Euro als pauschale Budgets.
  • Der Landesarm umfasst 40 Prozent der Mittel (ca. eine Milliarde Euro), die auf die Ministerien und damit fachaufgabenbezogen aufgeteilt werden.
  • Diese ressortbezogenen Förderbudgets werden durch Maßnahmen im jährlichen Wirtschaftsplan konkretisiert. Umschichtungen sind möglich. Darüber hinaus steht im Landesarm eine Reserve für Kostensteigerungen in Höhe von 218 Millionen Euro zur Verfügung.
  • Die Mittel stehen den Kommunen und auch im Landesarm jahresübergreifend und innerhalb der vorgesehenen Budgets zur Verfügung.