Informationen zum Datenschutz
Allgemeine Datenschutzerklärung des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
Das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt verarbeitet im Rahmen seiner öffentlichen Aufgabenwahrnehmung auch personenbezogene Daten. Personenbezogene Daten sind beispielsweise Angaben zu Ihrer Person, aber auch zu Sachverhalten, die mit Ihrer Person in Verbindung stehen. Bei der Verarbeitung beachten wir höchste Anforderungen an die Sicherheit Ihrer Daten.
Seit dem 25. Mai 2018 sind in allen EU-Mitgliedsstaaten die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) anzuwenden. Mit den nachfolgenden Hinweisen informieren wir Sie gemäß § 13 und 14 DS-GVO über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen zustehenden Rechte.
- 1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
- 2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
- 3. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
- 4. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet und woher kommen diese?
- 5. Wem gegenüber werden die Daten offengelegt?
- 6. Wie lange werden die personenbezogenen Daten gespeichert?
- 7. Ihre Rechte
- 8. Widerrufsrecht bei Einwilligung
- 9. Beschwerderecht
- 10. Keine automatische Entscheidungsfindung im Einzelfall
- Umgang mit Daten beim Besuch der Internet-Seiten
- Ergänzende Datenschutzhinweise
1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
Das für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortliche Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt erreichen Sie wie folgt:
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
Editharing 40
39108 Magdeburg
Tel.: 0391 567-01
Fax: 0391 567-1194/1195
E-Mail: poststelle.mf(at)sachsen-anhalt.de
2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Für Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt und zur Wahrnehmung Ihrer diesbezüglichen Rechte gemäß der DS-GVO steht Ihnen der behördliche Datenschutzbeauftragte zur Verfügung. Dieser ist wie folgt zu erreichen:
Datenschutzbeauftragte des
Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
Editharing 40
39108 Magdeburg
Tel.: 0391 567-0
E-Mail: datenschutz-mf(at)sachsen-anhalt.de
Der Datenschutzbeauftragte ist ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragestellungen zuständig. Er ist nicht befugt, Ihnen inhaltliche Auskunft über die Bearbeitung Ihres Anliegens zu geben oder sonstige Rechtsberatung zu erteilen.
3. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der DS-GVO.
Die Daten werden nur verarbeitet, soweit dies zur Wahrnehmung der Aufgaben des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt erforderlich ist oder Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben (Art. 6 DS-GVO).
Rechtsgrundlage für die mit der Erfüllung der Aufgaben und Befugnisse des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt verbundenen Datenverarbeitungsvorgänge sind Artikel 6 Abs. 1 c) und e) DS-GVO in Verbindung mit den jeweils bereichsspezifischen Ermächtigungsnormen sowie im Falle des Vorliegens von vertraglichen Beziehungen Artikel 6 Abs. 1 b) DS-GVO. Sollten Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben, stützt sich die Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) DS-GVO.
Zu den Aufgaben des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt im o. g. Sinne gehört auch die Dokumentation der Verwaltungsvorgänge zur Umsetzung der ordnungsgemäßen Aktenführung gemäß der Aktenordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Dies gilt auch nach Abschluss des eigentlichen Verwaltungsverfahrens bzw. nach Abschluss des Verwaltungsvorgangs zur Umsetzung der gesetzlichen Aufbewahrungsbestimmungen.
4. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet und woher kommen diese?
Im Rahmen der Zuständigkeiten des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt können verschiedene Kategorien von Daten verarbeitet werden, wie z. B. Kontaktdaten, Vertragsdaten, Antragsdaten, Personaldaten, Vermögensdaten.
Die personenbezogenen Daten können nicht nur bei Ihnen als betroffene Person, sondern auch bei anderen Stellen und Personen erhoben werden. Dies geschieht z. B. durch die Anforderung von Auskünften oder Akten bei nachgeordneten Behörden. Im Einzelfall können auch Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen erhoben werden.
In jedem Fall der Datenverarbeitung werden jedoch ausschließlich nur solche personenbezogenen Daten verarbeitet, die im Rahmen des jeweiligen Verwaltungsverfahrens aufgeführt und benötigt werden.
Regelmäßig werden verarbeitet:
- persönliche Identifikations- und Kommunikationsangaben (z. B. Beispiel Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer)
- für die Bearbeitung Ihres Anliegens bzw. des Sie betreffenden Verwaltungsvorganges erforderlichen Informationen.
Soweit besondere Kategorien personenbezogener Daten im Verwaltungsverfahren bedeutsam sind, werden diese nur verarbeitet, soweit es für die Arbeit des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt im Rahmen der Bearbeitung des Verwaltungsvorgangs erforderlich und auf der Grundlage von Artikel 9 Abs. 2 a), b), c), e), f), g), h) oder j) DS-GVO zulässig ist.
5. Wem gegenüber werden die Daten offengelegt?
a) Direkte Empfänger
Innerhalb des Ministeriums der Finanzen erhalten nur diejenigen Personen Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten, die mit der Durchführung des Verfahrens, für das Ihre Daten relevant sind, befasst sind. Dies sind insbesondere die Bediensteten der jeweils zuständigen Organisationseinheiten, deren Dienstvorgesetzte sowie weitere Bedienstete, jeweilige Vertretungspersonen sowie ggf. Bedienstete der internen Revision.
Dritten gegenüber werden Ihre Daten nur auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften, anderer Rechtsgrundlagen (z. B. Verordnungen), wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, oder wenn Ihre ausdrückliche Einwilligung hierzu vorliegt, offengelegt.
b) Weitere mögliche Empfänger innerhalb der Landesverwaltung
Sofern innerhalb des Geschäftsbereichs des Ministeriums der Finanzen eine andere Behörde (z. B. Finanzamt) oder sonstige Einrichtung (z. B. Eigenbetrieb, Landesgesellschaft) zuständig oder deren Beteiligung bei Erledigung des Verwaltungsvorgangs erforderlich ist, kann eine Übermittlung an diese Stelle erfolgen.
Sofern Ihr Anliegen bzw. der entsprechende Verwaltungsvorgang Angelegenheiten betrifft, die den Zuständigkeitsbereich eines anderen Ministeriums des Landes Sachsen-Anhalt berühren, kann ebenfalls eine Übermittlung an dieses Ministerium erfolgen, wenn dies für die der Erledigung der Aufgabe erforderlich ist.
c) Auftragsverarbeiter
Im Rahmen von vertraglichen Vereinbarungen ist der IT-Dienstleister „Dataport“ (AöR) als Auftragsverarbeiter für das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt tätig.
d) Mögliche Empfängerkategorien in Einzelfällen
In Einzelfällen kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen eine Übermittlung erfolgen an:
- durch das Ministerium der Finanzen beauftragte externe Berater/Rechtsbeistände (z. B. Rechtsanwälte)
- nach der jeweiligen Verfahrensordnung in einem Verwaltungsverfahren hinzuzuziehende Personen (z. B. Sachverständige)
- Gerichte im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung
- Prüfbehörden (z. B. Landesrechnungshof anlässlich von Prüfungen des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt).
- sonstige Behörden (z. B. Sicherheits-/Ermittlungsbehörden, sofern eine Weitergabe rechtlich geboten oder zur gesetzlichen Aufgabenerfüllung erforderlich ist).
6. Wie lange werden die personenbezogenen Daten gespeichert?
Ihre Daten werden nach der Erhebung beim Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt so lange gespeichert, wie dies zur Erfüllung der jeweiligen Aufgabe unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und der Grundsätze der ordnungsgemäßen Aktenführung und Aktenvollständigkeit gemäß der Aktenordnung des Landes Sachsen-Anhalt erforderlich ist.
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen sind die Verwaltungsakten grundsätzlich dem Landesarchiv anzubieten (§ 19 AktO LSA).
7. Ihre Rechte
Zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten, gewährt Ihnen das Datenschutzrecht eine Reihe von Rechten, die Sie gegenüber dem Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt geltend machen können:
- Auskunft über die Verarbeitung (Artikel 15 DSGVO)
- Berichtigung und Vervollständigung von Daten (Artikel 16 DSGVO)
- Löschung nicht mehr benötigter Daten (Artikel 17 DSGVO)
- Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)
- Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO)
- Widerspruch gegen die Verarbeitung (Artikel 21 DSGVO).
8. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt haben, können Sie diese Einwilligung jederzeit gemäß § 7 Abs. 3 DS-GVO mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf der Einwilligung erfolgten Datenverarbeitung wird hierdurch jedoch nicht berührt.
9. Beschwerderecht
Selbstverständlich können Sie sich mit Anliegen, die Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten betreffen, jederzeit an das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt wenden.
Es steht Ihnen frei, sich gemäß Art. 13 Abs. 2 d) und 14 Abs. 2 e) i. V. m. Art. 77 DS-GVO mit einer Beschwerde an eine Aufsichtsbehörde im Sinne der DS-GVO zu wenden. Die für das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt zuständige Aufsichtsbehörde ist der:
Landesbeauftragte für den Datenschutz des Landes Sachsen-Anhalt
Otto-von-Guericke-Straße 34a
39104 Magdeburg
E-Mail: Poststelle(at)lfd.sachsen-anhalt.de
10. Keine automatische Entscheidungsfindung im Einzelfall
Verfahren zur automatischen Entscheidungsfindung werden im Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt nicht eingesetzt.
Umgang mit Daten beim Besuch der Internet-Seiten
Ergänzende Datenschutzhinweise
- Informationen des Ministeriums der Finanzen nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
- Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Steuerverwaltung
- General information on the implementation of the data protection provisions of Articles 12 to 14 of the General Data Protection Regulation within the tax administration
- Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben dert Art. 12 bis 14 der DS-GVO bei der Aufsicht über Lohnsteuerhilfevereine und Beratungsstellen
- Informationen zum Datenschutz in der Steuerverwaltung mit datenschutzrechtlichem Bezug in den Bußgeld- und Strafsachenstellen sowie Steuerfahndungsstellen
- General Information on the Implementation of the Data Protection Regulations of the German Federal Data Protection Act (BDSG) and Other Laws Relating to Data Protection Regulations in the Offices for Administrative Fines and Criminal Matters as well as Tax Investigation Units of the Tax Administration
- Informationen des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt nach Artikel 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für die Teilnahme am Verfahren dVideokommunikation (uc.Dataport)
- Informationen des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt nach Artikel 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für die Teilnahme am Verfahren Skype for Business





