Gemeinsame Regelungen für Bedienstete
Bedienstete im Sinne dieser Seite sind Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte.
Inhaltsverzeichnis
Teilhabeerlass
Die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind in der UN-Behindertenrechtskonvention sowie verschiedenen Bundes- und Landesgesetzen umfassend geregelt. Der Teilhabeerlass konkretisiert diese und stellt als Arbeits- und Informationsgrundlage im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften eine zusätzliche Handlungshilfe dar, welche ein gleichmäßiges Verwaltungsverfahren sowie eine Gleichbehandlung aller Betroffenen in allen Geschäftsbereichen der Landesverwaltung gewährleistet.
Weiterführende Links:
- Informationsschreiben an die Dienststellen (PDF-Dokument)
- Landesrecht Sachsen-Anhalt - Ministerium der Finanzen | Verwaltungsvorschrift (Sachsen-Anhalt) | Richtlinien über die Förderung der Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in ... | i. d. F. v. 25.04.2025 | gültig ab 05.02.2025.