Personalangelegenheiten
Landespersonalausschuss (LPA)
Der Landespersonalausschuss ist ein durch das Beamtengesetz eingerichtetes, unabhängiges Gremium, das seine Tätigkeit in eigener Verantwortung ausübt. Der LPA hat neben den im Gesetz ausdrücklich geregelten Zuständigkeiten die Befugnis, Empfehlungen zur Beseitigung von Mängeln in der Handhabung der beamtenrechtlichen Vorschriften zu geben und hierzu Vorschläge zur Änderung, Ergänzung, oder Neufassung zu unterbreiten. Hier gelangen Sie zur Geschäftsordnung.
Der LPA besteht aus drei ständigen ordentlichen Mitgliedern und vier weiteren ordentlichen Mitgliedern. Die ständigen ordentlichen Mitglieder sind der Präsident des Landesrechnungshofes als Vorsitzender des Ausschusses, sowie ein Mitglied aus dem Ministerium für Inneres und Sport und ein Mitglied aus dem Ministerium der Finanzen. Die drei ständigen ordentlichen Mitglieder werden durch ihre jeweiligen Vertreter im Hauptamt vertreten.
Die vier weiteren ordentlichen Mitglieder und deren Stellvertreter bestimmen sich aus kommunalen Spitzenverbänden und Gewerkschaften. Sie werden durch die Landesregierung für jeweils vier Jahre berufen.
Der LPA tagt regelmäßig zweimal im Jahr (siehe Sitzungstermine) und kann auf der Grundlage der Ermächtigungen des Landesbeamtengesetzes Ausnahmen von laufbahnrechtlichen Regelungen zulassen. Er wird ausschließlich auf Antrag der obersten Landesbehörden oder anderer Dienstherrn im Land tätig (Aufgaben und Befugnisse).
Anträge an den LPA sind unter Verwendung des Antragsformulars bei der Geschäftsstelle des LPA, die im Ministerium der Finanzen eingerichtet ist, einzureichen. Die Geschäftsstelle bereitet die Sitzungen des LPA vor und votiert die vorgelegten Anträge. Zudem berät sie die antragsberechtigten Dienststellen im Vorfeld einzureichender Anträge.
Zur einheitlichen Verfahrens- und Anwendungspraxis hat der LPA verschiedene, grundsätzliche Leitlinien (Grundsatzbeschlüsse) aufgestellt, an denen er sich bei seiner Entscheidungsfindung orientiert.
Aufgaben des LPA
I. Befähigungsfeststellung
§ 18 Abs. 2 S. 1 LBG LSA:
Feststellung der Laufbahnbefähigung von anderen Bewerbern
II. Übertragung von Ämtern
a) Einstellung
§ 19 LBG LSA - Ausnahme für Einstellungen über das erste Beförderungsamt hinaus
b) Beförderung
§ 22 Abs. 3 S. 1 LBG LSA - Ausnahmen bei Beförderungen:
- Abs. 2 Nr. 1 Beförderung während der Probezeit
- Abs. 2 Nr. 2 Beförderung vor Ablauf eines Jahres seit Beendigung der Probezeit
- Abs. 2 Nr. 3 Beförderung ohne oder mit weniger als 6 Monaten Erprobungszeit
- Abs. 2 Nr. 4 Beförderung vor Ablauf eines Jahres seit der letzten Beförderung
- Abs. 3 S. 1 Ausnahme vom Verbot der Sprungbeförderung
III. Probezeit
§ 18 Abs. 2 S. 2 LBG LSA - Verkürzung der Probezeit von anderen Bewerbern (nur zulässig bei anderen Bewerbern, die vorher bereits eine Probezeit im Beamtenverhältnis absolviert haben!)
§ 20 Abs. 2 S. 5 LBG LSA - Ausnahmen von der Dauer der regelmäßigen und der Mindestprobezeit für Laufbahnbewerber und andere Bewerber.
IV. Nachträgliche Mitwirkung
§ 12 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG, § 12 Abs.1 LBG LSA - Nachholen einer erforderlichen Mitwirkung, wenn Ernennung bereits ohne erfolgt ist.
Mitglieder des LPA (§ 94 LBG LSA)
Ständige ordentliche Mitglieder:
Kay Barthel (Präsident des Landesrechnungshofes als Vorsitzender des LPA)
Stellvertreterin: Dr. Petra Weiher (Vizepräsidentin des Landesrechnungshofes (m. d. W. d. G. b.))
Lisa Obenaus (Abteilungsleiterin 1 im Ministerium der Finanzen)
Stellvertreter: Jörg Frühling (stellv. Abteilungsleiter 1 im Ministerium der Finanzen)
Dr. Beate Bettecken (Abteilungsleiterin 1 im Ministerium für Inneres und Sport)
Stellvertreterin: Kathrin Schneeberg (stellv. Abteilungsleiterin im Ministerium für Inneres und Sport)
Durch die Landesregierung berufene ordentliche Mitglieder:
Aufgrund von Vorschlägen der kommunalen Spitzenverbände berufen:
Sabine Fiebig (Landkreistag Sachsen-Anhalt)
Stellvertreter: Michael Struckmeier (Landkreistag Sachsen-Anhalt)
Heiko Liebenehm (Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt)
Stellvertreterin: Elke Thurmann (Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt)
Aufgrund von Vorschlägen des Deutschen Gewerkschaftsbundes berufen:
Susanne Wiedemeyer (DGB Sachsen-Anhalt)
Stellvertreter: Ronny Jochim (ver.di Landesbezirk Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen)
Aufgrund von Vorschlägen des dbb beamtenbund und tarifunion berufen:
Ulrich Stock (Deutsche Verwaltungsgewerkschaft Sachsen-Anhalt)
Stellvertreterin: Iris Herfurth (Deutsche Steuergewerkschaft Sachsen-Anhalt)
Grundsatzbeschlüsse des Landespersonalausschusses
Leitlinien zur Übertragung von Ämtern
Leitlinien zur Feststellung der Befähigung anderer Bewerber
Leitlinien für Ausnahmen von der Dauer der Probezeit oder der Mindestprobezeit
Verfahrensordnung des Landespersonalausschusses zur Durchführung von Vorstellungsgesprächen gemäß Abschnitt III. der Leitlinien zur Feststellung der Befähigung anderer Bewerber vom 21. April 2010
Hinweise der Geschäftsstelle
In den Hinweisen des Ministeriums der Finanzen zum Besoldungsrecht finden sich in den Anmerkungen zu § 24 Besoldungsgesetz, Rdnrn. 5a bis 5c, nunmehr auch Ausführungen dazu, wie mit der Anerkennung von Erfahrungszeiten anderer Bewerber umzugehen ist (Bearbeitungsstand: 1. März 2023).