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Haushalt des Landes Sachsen-Anhalt

Haushaltspläne

Schwerpunkte der Politik Sachsen-Anhalts werden durch die Landeshaushalte wesentlich mitbestimmt. Das Finanzministerium plant und steuert den Einsatz finanzieller Mittel zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben mithilfe des Haushalts.

Die Landesregierung legt dem Landtag den Entwurf des Haushaltsgesetzes vor. Das Parlament berät und beschließt den Haushaltsplan. Jeder Etat gilt für ein Kalenderjahr; seit einiger Zeit werden regelmäßig Haushalte für zwei Jahre gleichzeitig aufgestellt und beschlossen (Doppelhaushalt).

Der Beschluss durch das Parlament tritt als Haushaltsgesetz mit Verkündung in Kraft.

Entwurf Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 (PDF 14,2 MB)

Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 (PDF 14,9 MB)
 

Die Haushaltspläne für die zurückliegenden Jahre stehen als gepackte ZIP-Dateien zur Verfügung.
Diese Dateien enthalten die jeweiligen Einzelpläne sowie Nachtragshaushalt und Haushaltsrechnung.

(nicht barrierefreie Dateien, bei Fragen können Sie sich wenden an: presse.mf(at)sachsen-anhalt.de)

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Corona Sondervermögen

Im Dezember 2021 hat der Landtag als Bestandteil eines Nachtragshaushaltsgesetzes für das Jahr 2021 das Sondervermögen Corona in Höhe von knapp zwei Milliarden Euro verabschiedet. Insgesamt 60 Maßnahmen, die sich über ihren Pandemiebezug auszeichnen, können damit in den nächsten fünf Jahren finanziert werden. Dazu gehören Maßnahmen zur Stärkung des Gesundheitssektors, Digitalisierungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Restart der Wirtschaft und Gesellschaft.

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Interaktiver Haushalt

In einem Gemeinwesen gibt es viele Aufgaben, die ein Einzelner oder eine Einzelne nicht lösen kann: Bildung und öffentliche Infrastruktur, Gesundheitswesen und soziale Absicherung, innere und äußere Sicherheit gehören beispielsweise dazu. Hier wird der Staat für uns alle tätig. Seine Leistungen finanziert er mit den Steuereinnahmen. Sie sind seine wichtigste Einnahmequelle. Ohne diese Gelder könnte er seinen gestalterischen Aufgaben nicht nachkommen.

Der Interaktive Haushalt ermöglicht den Zugang zum Haushalt des Landes Sachsen-Anhalt in einer übersichtlichen Darstellung.  

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Gender Budgeting - Geschlechtergerechter Haushalt

Gender Budgeting im Landeshaushalt

Bei Gender Budgeting, dem Geschlechtergerechten Haushalt, werden systematisch Genderziele mit dem Haushalt verknüpft. Damit wird aus unserem Landeshaushalt ersichtlich, wie die Gleichstellung von Frauen und Männern und bestimmten besonders schutzbedürftigen Gruppen und deren Chancengleichheit beim Haushaltsverfahren gefördert wird. Die so entstandene größere Transparenz soll Fachressorts und Parlament helfen, die Qualität ihrer Entscheidungen bezogen auf das Querschnittsziel Gender zu verbessern.

Der Vertrag über die Europäische Union, der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, das Grundgesetz und die Landesverfassung von Sachsen-Anhalt formulieren das Gleichheitsgebot und die Verpflichtung, die tatsächliche Gleichstellung durch geeignete Maßnahmen zu fördern.

Mit dem Haushalt selbst werden aber keine geschlechtsspezifischen Rollen- und Aufgabenverteilungen festgeschrieben oder verändert. Es ist die Aufgabe der jeweiligen Fachpolitik, bei Inanspruchnahme des finanziellen Ermächtigungsrahmens Gender-Wirkungen zu berücksichtigen. Da ein Planansatz selbst keine Auswirkungen auf Männer und Frauen haben kann, wird als Kriterium für das Genderziel die geplante Wirkung definiert, und mit dem Gender Marker gekennzeichnet. Der Gender Marker dient der Verbesserung der Transparenz im Haushalt.

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Zuordnung zum Gender Marker

Alle Einnahme- und Ausgabetitel müssen im Rahmen der Anmeldungen zum Haushaltsplanentwurf dem zutreffenden Gender Marker GG2, GG1 oder GG0 zugeordnet werden.

GG2 : Gender = Hauptziel

Unter Genderhauptzielen (GG2-Ziel) werden die Planansätze erfasst, mit denen Chancengleichheit durch gezielte Maßnahmen hergestellt werden soll. Eine Einordnung als Hauptziel bedeutet daher, dass diese Maßnahme wegen des damit verbundenen Genderzieles durchgeführt wird, da mit der Maßnahme bezogen auf Gender eine Veränderung erreicht werden soll. Ohne Genderbezug würde die Maßnahme nicht stattfinden.

GG1 : Gender = Nebenziel

Nebenziel bedeutet, dass das fachliche und sachliche Ziel im Vordergrund steht, Genderaspekte aber berücksichtigt und mitgedacht werden. Mit dieser Markierung werden die Bereiche transparenter, in denen die Transformationsprozesse in der Gesellschaft – mit finanzieller Intervention durch den Staat – gestaltet werden.

GG0 : Gender = kein Ziel

Kein Ziel bedeutet, dass Genderaspekte bei diesem Ansatz keine Rolle spielen. Dies ist der Fall, wenn die Maßnahme nicht Gender relevant ist. (Beispiel für GG0: Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners) oder wenn für die Maßnahme keine Genderziele – auch nicht als Nebenziele – mitgedacht bzw. mitgeplant werden, obwohl dies möglich wäre. Somit erhalten alle Ansätze, die nicht unter GG2 oder GG1 fallen, die GG0.

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Haushalt in einfacher Sprache

Der Landeshaushalt

Geld spielt im Leben eine wichtige Rolle: Jeder hat Einnahmen und Ausgaben.

Ein Haushalts-Buch hilft, den Überblick über die Einnahmen und Ausgaben zu behalten.

Sachsen-Anhalt muss seine Ausgaben und Einnahmen gut planen. Dafür verwenden wir ein Haushalts-Buch. Das heißt Haushalts-Plan.

Der Haushalts-Plan legt fest, wie viel Geld zur Verfügung steht und wofür es ausgegeben werden darf.

Deshalb muss man rechtzeitig planen und überlegen,

  • welche Einnahmen man erwarten kann,
  • wofür man wie viel Geld ausgeben kann,
  • wie dadurch Männer und Frauen bevorzugt oder benachteiligt werden könnten, und
  • wo möglicherweise gespart werden muss.

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Der lange Weg zum Landeshaushalt

Der Landes-Haushalt besteht aus dem Haushalts-Gesetz und dem Haushalts-Plan.

Für jedes neue Jahr muss es ein neues Haushalts-Gesetz geben.

Das Haushaltsgesetz zu erstellen macht viel Arbeit und dauert fast ein ganzes Jahr:

  1. Jedes Ministerium hat einen Aufgaben-Bereich, zum Beispiel Bildung, Finanzen oder Inneres und Sport.
  2. Die anderen Ministerien sagen dem Finanz-Ministerium, wie viel Geld sie brauchen, und wofür sie es ausgeben wollen. Sie müssen auch sagen, wie viele Einnahmen sie erwarten.
  3. Dazu müssen alle Ministerien mit dem Finanz-Ministerium verhandeln und sich einigen.
  4. Im Sommer treffen sich die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident und alle Ministerinnen und Minister zu einer Landes-Kabinett-Sitzung.
  5. Dort beschließen sie den Haushalts-Entwurf der Landes-Regierung für das nächste Jahr. Dann steht auch fest, wie viel Geld die Landes-Regierung insgesamt einnehmen und ausgeben will.
  6. Nach der Sommer-Pause wird über den Entwurf oft und lange im Landtag diskutiert. Die Diskussionen heißen Haushalts-Beratungen.
  7. Der Landtag kann den Haushalts-Plan ändern, wenn eine Mehrheit dafür ist. Das passiert sehr oft.
  8. Am Ende stimmt der Landtag endgültig über alles ab.
  9. Zum Schluss muss das Haushalts-Gesetz mit dem Haushalts-Plan vom Landtags-Präsidenten, dem Minister-Präsidenten und dem Finanz-Minister unterschrieben werden.

Erst dann ist der Haushalts-Plan gültig.

Haushalts-Pläne können auch für die beiden nächsten Jahre aufgestellt und beschlossen werden, wenn es alle wollen.

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Wörterbuch Einfache Sprache

Finanzen

  • Finanzen ist ein anderes Wort für Geld.
  • Es geht hier um Einnahmen und Ausgaben. Eine Einnahme ist Geld, das man bekommt (einnimmt). Eine Ausgabe ist Geld, das man ausgibt.

Gender Budgeting

  • Eine andere Bezeichnung ist Geschlechter-Gerechter Haushalt.
  • Der Staat darf niemanden besser oder schlechter stellen, weil er anders ist.
  • Der Staat muss alle Menschen gleich behandeln.
  • Es ist egal, ob jemand ein Mann oder eine Frau ist oder sich als Frau oder als Mann fühlt.
  • Niemand darf bevorzugt oder benachteiligt werden.
  • Niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden. Wenn der Staat Geld einnimmt oder ausgibt, muss er immer daran denken.

Landeshaushalt

  • Im Landes-Haushalt ist festgelegt, wie viel Geld Sachsen-Anhalt zur Verfügung hat und wofür es ausgegeben werden darf.

Landeskabinett

  • Eine andere Bezeichnung ist Landes-Regierung.
  • Zur Landes-Regierung gehören der Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin und alle Minister und Ministerinnen unseres Landes an.

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