Menu
menu

Teilhabeerlass

Die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind in der UN-Behindertenrechtskonvention sowie verschiedenen Bundes- und Landesgesetzen umfassend geregelt. Der Teilhabeerlass konkretisiert diese und stellt als Arbeits- und Informationsgrundlage im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften eine zusätzliche Handlungshilfe dar, welche ein gleichmäßiges Verwaltungsverfahren sowie eine Gleichbehandlung aller Betroffenen in allen Geschäftsbereichen der Landesverwaltung gewährleistet.

Zum Seitenanfang

  • Teilhabeerlass, Stand 30.09.2024 (PDF-Dokument ist nicht barrierefrei)
  • Teilhabeerlass, nicht rechtsverbindliche barrierefreie Version (Das barrierefreie PDF-Dokument wird demnächst zur Verfügung gestellt.)

Zum Seitenanfang