Teilhabeerlass
Die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind in der UN-Behindertenrechtskonvention sowie verschiedenen Bundes- und Landesgesetzen umfassend geregelt. Der Teilhabeerlass konkretisiert diese und stellt als Arbeits- und Informationsgrundlage im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften eine zusätzliche Handlungshilfe dar, welche ein gleichmäßiges Verwaltungsverfahren sowie eine Gleichbehandlung aller Betroffenen in allen Geschäftsbereichen der Landesverwaltung gewährleistet.
- Teilhabeerlass, Stand 30.09.2024 (PDF-Dokument ist nicht barrierefrei)
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