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Personalvertretungsrecht

Das Personalvertretungsrecht ist in Sachsen-Anhalt im Landespersonalvertretungsgesetz (PersVG LSA) geregelt. Danach werden Personalvertretungen in den Verwaltungen des Landes, der Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise sowie der sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gebildet, die der Aufsicht des Landes unterstehen. Zu den Verwaltungen im Sinne dieses Gesetzes gehören auch die Gerichte und Eigenbetriebe.

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