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Staatshochbauverwaltung

Neben der Liegenschaftsverwaltung gehören auch Planung und Durchführung aller Baumaßnahmen des Landes zu den Aufgaben des Ministeriums. Die staatliche Hochbauverwaltung erfüllt die Bauaufgaben des Landes und übernimmt die Aufgabe des "Bauherrn Land".

Zudem übernimmt sie die Bauaufgaben für Dritte, so für Stiftungen, und erledigt Bauaufgaben im Land für den Bund.

Staatliche Bauten sind durch einen hohen Anspruch sowohl an die Wirtschaftlichkeit als auch an die gestalterische Qualität der Gebäude gekennzeichnet. In der Folge kommt dem Staatlichen Hochbau besondere Vorbildfunktion bezüglich der Förderung der Baukultur und der Pflege des baukulturellen Erbes, der Barrierefreiheit und im Nachhaltigen Bauen zu.

Zu den Schwerpunkten des Staatlichen Hochbaus gehören:

  • Neu-, Um- und Erweiterungsbauten zur konzentrierten und optimierten Unterbringung der Landesbehörden und anderer staatlicher Einrichtungen
  • Sanierung und Modernisierung von Gebäuden der öffentlichen Hand, einschließlich Anpassung an laufende technische Entwicklungen
  • Bauunterhalt zur Werterhaltung des Gebäudebestandes

Durch den Staatlichen Hochbau werden Landtag und Staatskanzlei sowie alle Ministerien des Landes betreut. Auch die nachgeordneten Bereiche der Ressorts gehören dazu:

  • Landesverwaltungsamt Halle und Außenstellen
  • Justizbehörden und Justizvollzugsanstalten
  • soziale Einrichtungen des Landes
  • Polizeidienststellen
  • Museen und andere kulturelle Einrichtungen in Trägerschaft des Landes
  • Landesämter
  • Straßenmeistereien
  • Einrichtungen des Bildungswesens
  • Landeskrankenhäuser
  • Finanzämter