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ELSTER-Transfer (ETR)

Was ist ELSTER-Transfer?

ELSTER bietet Kommunen, Universitäten, Landschaftsverbänden, Banken und privaten Institutionen die Möglichkeit, sensible Daten elektronisch via Internet mit der Finanzverwaltung auszutauschen. ELSTER ermöglicht dabei Daten von der  Finanzverwaltung abzuholen, aber auch Daten elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

Für diesen elektronischen Datenaustausch bietet das kostenlose Programm ELSTER-Transfer (ETR), das moderne Verschlüsselungs- und Komprimierungstechniken verwendet, ein höchstmögliches Maß an Datensicherheit.

Hier finden Sie den Leitfaden „Datenübertragung Kommunen“.

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Registrierung und Rechteverwaltung

"Mein ELSTER" stellt die Oberflächen für Registrierung und Rechteverwaltung zur Verfügung. Mithilfe eines Organisationszertifikats/Steuernummern-Accounts in "Mein ELSTER" kann der Nutzer einen standardisierten Verfahrensantrag für bestimmte Verfahren stellen. Die angebotenen Verfahren sind abhängig vom jeweiligen Partner (Bundesland). 

Um die Funktionen für den Filetransfer mit ELSTER nutzen zu können, müssen sich Nutzer und Partner bei "Mein ELSTER" mit einem Organisationszertifikat registrieren.

Hinweise zur Registrierung in „Mein ELSTER“ finden Sie unter: https://www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl/kontotyp

Hinweise für spezielle Benutzergruppen wie Privatpersonen, Vereine oder Verwaltung: https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/benutzergruppen

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Sicherheit

Die Anwendung auf Basis von ELSTER-Zertifikaten ermöglicht, dass die Übermittlung von ETR-Daten signiert erfolgt und serverseitig im Rahmen der Signaturprüfung zusätzlich eine Prüfung erfolgt, ob der Nutzer die Berechtigung zur Übermittlung oder Abholung von ETR-Daten (je nach Verfahren und Datenart) besitzt.

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Verfahren in Sachsen-Anhalt

Kommunen müssen im Verfahrensantrag den Gemeindeschlüssel (AGS) der Gemeinden angeben, für die sie agieren. Datenzentralen müssen im Verfahrensantrag ihre Datenzentralen-ID angeben. Diese Anträge werden vom Partner geprüft und genehmigt oder abgelehnt. Wird der Antrag genehmigt, so kann der Nutzer die ELSTER-Transfer-Funktionalitäten für dieses Verfahren nutzen.

Die Prüfung erfolgt durch die Rechteverwaltungsstelle Sachsen-Anhalt

Die Rechteverwaltungsstelle Sachsen-Anhalt ist wie folgt erreichbar:

Finanzamt Magdeburg
Rechteverwaltungsstelle
Otto-von-Guericke-Str. 4
39104 Magdeburg

E-Mail: rechteverwaltungsstelle-elster(at)sachsen-anhalt.de

Fax: 0391 545-1500

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