Finanzen - Finanzpolitik
Nachhaltig und generationengerecht
Auch mehr als 30 Jahre nach der Wende ist Sachsen-Anhalt als finanzschwaches Bundesland von Transferleistungen des Bundes und der Länder abhängig. Trotz sichtbarer Erfolge im wirtschaftlichen Transformationsprozess werden die Einnahmen Sachsen-Anhalts um Zahlungen aus dem bundesstaatlichen Finanzausgleichssystem, das im Jahr 2020 neu geregelt wurde, ergänzt. Auch gilt seit dem Jahr 2020 für alle Länder - und damit auch Sachsen-Anhalt - die grundgesetzliche Schuldenbremse. Zusammen mit der in der Landesverfassung in Art. 99 verankerten landesrechtlichen Schuldenbremse existiert damit die zwingende finanzpolitische Maßgabe für unser Bundesland, nur noch strukturell ausgeglichene Haushalte aufzustellen. Ein Haushalt ist dann strukturell ausgeglichen, wenn die laufenden Einnahmen ausreichen, um die laufenden Ausgaben zu decken. Dies bedeutet unter anderem, dass die Aufnahme von Krediten grundsätzlich nicht mehr erlaubt ist. Grund für dieses Verschuldungsverbot ist das Ziel, die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu sichern und eine Überlastung der kommenden Generationen zu vermeiden. Ein Abweichen von strukturell ausgeglichenen Haushalten ist lediglich in wirtschaftlichen Schwächephasen beispielsweise bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen (wie zum Beispiel Corona) erlaubt. Bei einer positiven konjunkturellen Entwicklung verpflichtet die Schuldenbremse hingegen zur Tilgung von Krediten bzw. zur Bildung einer Konjunkturrücklage. Mit diesem neuen seit dem Jahr 2020 obligatorischen Regime der Schuldenbremse ist die Einnahmeseite des Landeshaushaltes mehr oder weniger festgelegt und strukturell ausgeglichene Haushaltspläne müssen über eine Anpassung der Ausgabeseite erreicht werden.
Das Ministerium der Finanzen stellt sich den finanzpolitischen Herausforderungen: Die haushalterische Verschuldung in Sachsen-Anhalt belief sich zum Jahresende 2021 auf 23,2 Mrd. Euro. Das entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 10.692 Euro, mit diesem Spitzenwert ist Sachsen-Anhalt unter den ostdeutschen Flächenländern das Schlusslicht. Dies ist nicht nur vor dem Hintergrund der im Jahr 2022 eingetretenen Zinswende problematisch, sondern auch in Anbetracht der sich nunmehr konkret erlebbaren Verschärfung der demografischen Situation. Bei konstanter Verschuldung führt schon allein der Bevölkerungsrückgang automatisch zu einer höheren Pro-Kopf-Verschuldung. Zu dem Problem der ohnehin rückläufigen absoluten Einwohnerzahl wirkt verstärkend, dass sich aufgrund der Altersstruktur der Bevölkerung das Verhältnis zwischen Erwerbstätigen und Leistungsempfängern immer ungünstiger gestaltet. Aufgrund dieser Tatsachen muss Sachsen-Anhalt stärker als andere Bundesländer die Entwicklung der Ausgabestrukturen einer ständigen Überprüfung und Anpassung unterziehen, um die Vorgaben der Schuldenbremse verfassungskonform einzuhalten. Dies gilt nicht nur für das Land sondern auch für seine Kommunen. Es gilt: Das Land braucht leistungsstarke Kommunen, die Kommunen brauchen ein leistungsstarkes Land. Land und Kommunen leben in einer Konsolidierungspartnerschaft, die ausbalanciert werden muss. Besondere Aufmerksamkeit muss auch den Bereichen gewidmet werden, die die Investitionstätigkeit und Wirtschaftskraft Sachsen-Anhalts stärken. Dies erfordert Ausgabendisziplin in den Bereichen, in denen Sachsen-Anhalt bereits gut aufgestellt ist. Zum Beispiel leistet sich unser Bundesland im Ländervergleich einen überdurchschnittlichen Personalbestand.
Diese Fragestellungen sind Gegenstand des ständig vom Ministerium der Finanzen in der Öffentlichkeit und innerhalb der Landesregierung geführten Diskurses zur Finanzpolitik des Landes. Für Haushaltsaufstellungsverfahren werben wir zum Beispiel für eine Verständigung auf verbindliche Ausgabeneckwerte. Ausgabeeckwerte stellen – vereinfacht ausgedrückt – die Gesamtsumme des Geldes dar, die ein Fachressort in einem Jahr verausgaben darf. Solange die Fachressorts ihre Ausgabeeckwerte einhalten, sind sie grundsätzlich frei, welche Ausgaben sie für den Haushalt anmelden. Durch die Eckwerte werden die Fachressorts also in die Lage versetzt, Schwerpunkte zu setzen und die Priorisierung ihrer Vorhaben vorzunehmen.
Eine nachhaltige und generationengerechte – also langfristig tragfähige – Finanzpolitik, die auf Neuverschuldung in konjunkturellen Normallagen verzichtet und mit Hilfe von Rücklagen Vorsorge für wirtschaftliche Schwächephasen trifft, ist letztlich auch die Grundvoraussetzung für die Umsetzung der in dieser Legislaturperiode gesetzten Ziele. Nur eine tragfähige Finanzpolitik sichert darüber hinaus für die Zukunft Finanzierungsspielräume für politisch gewollte Transformationsprozesse (wie Digitalisierung, gute Gesundheitsversorgung und vieles mehr.)
Stand: Juli 2022