Menu
menu

Universitätsklinika erhalten vom Land 434 Millionen Euro

Zukunftsweisende Vereinbarung unterzeichnet

v.l. Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann, Finanzminister Michael Richter

Die Universitätsklinika Magdeburg und Halle haben heute je eine Betrauungsvereinbarung mit dem Land, vertreten durch Finanzminister Michael Richter und Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann, unterzeichnet.

Aus diesen Vereinbarungen heraus erhalten die Universitätsklinika vom Land insgesamt 434 Millionen Euro, so dass beide nach Zahlung der Mittel das gleiche Finanzguthaben haben werden. Die Universitätsklinika verpflichten sich ihrerseits, die Mittel jeweils so einzusetzen, dass sie insgesamt widerstandfähiger gegen Pandemien und andere gesundheitspolitische Herausforderungen sind.

„Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass unsere Universitätsklinika als Leuchttürme der Pandemiebekämpfung im Land insbesondere dort stabil waren, wo es nicht nur sprichwörtlich ,um Leben und Tod‘ ging. Die Universitätsklinika müssen daher gestärkt aus der Pandemie hervorgehen. Hierzu dienen die heute unterzeichneten Betrauungsvereinbarungen“, so Finanzminister Michael Richter.

Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann betonte: „Die Universitätsklinika sind für unser Gesundheitssystem essentiell, das gilt umso mehr in Ausnahmesituationen. Sie sind als Orte der medizinischen Forschung, für die Ausbildung des ärztlichen Nachwuchses und als Maximalversorger in der Region unverzichtbar. Dennoch hat die Corona-Pandemie einige Defizite deutlich gemacht, die wir abbauen wollen. Nachtragshaushalt und Sondervermögen machen die Klinika leistungsfähiger, gerade auch für künftige Pandemien und vergleichbare Notlagen. Unabhängig von diesem Kraftakt des Landes für beide Uniklinika brauchen wir deutschlandweit ein neues System zur Finanzierung der Universitätsmedizin. Ein Maximalversorger, der zusätzlich Forschung und ärztliche Ausbildung stemmt, kann nicht wie ein kleines Kreiskrankenhaus finanziert werden. Dass inzwischen bundesweit mehr als zwei Drittel der Uniklinika rote Zahlen schreiben, macht den Ernst der Lage deutlich. Ich werbe daher weiter für eine Reform des Systems der Fallpauschalen und einen Systemzuschlag auf Bundesebene, um unsere Spitzenmedizin im Interesse der Menschen dauerhaft zu sichern.“

Der Landtag hatte im Nachtragshaushalt des Jahres 2021 die Erstattung von pandemiebedingten Kosten der Universitätsklinika in Höhe von 114 Millionen Euro bereitgestellt, die unmittelbar nach der Vereinbarungsunterzeichnung ausgezahlt werden. Zudem wurde mit diesem Nachtragshaushalt das Sondervermögen Corona zur Bekämpfung der pandemischen Folgen beschlossen und verabschiedet. Aus diesem Topf erhalten die Universitätsklinika eine pauschale Zuweisung von Mitteln in Höhe von
320 Millionen Euro, die zur Finanzierung der Vorhaltekosten eines Universitätsklinikums sowie für Investitionen zur Stärkung der Pandemieresilienz dienen. Insgesamt sind Investitionen in Höhe von
975 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Corona für die Stärkung des Gesundheitswesens und des Gesundheitsmanagements im Land vorgesehen.

Aus den Betrauungsvereinbarungen erhalten die Universitätsklinik Magdeburg 247 Mio. Euro und die Universitätsklinik Halle 187 Mio. Euro. „Uns war es wichtiger, dass beide Kliniken nach der Pandemie vergleichbare finanzielle Startbedingungen haben, als die unterschiedlichen Finanzausstattungen weiter zu verfestigen. Beide Standorte müssen gestärkt sein. ,Hand in Hand‘ statt ,Einer gegen den Anderen‘ ist daher das Motto der Stunde. Nur so kann die Stärkung des Gesundheitssektors im Land zukunftsweisend ausgerichtet werden“ erklärt Finanzminister Richter die Betragsunterschiede. So sind beispielsweise in Halle die Etablierung eines landesweiten Ausbildungszentrums für Pandemie- und Katastrophenbewältigung und in Magdeburg umfassende Digitalisierungsmaßnahmen zur Sicherung der überregionalen medizinischen Versorgung in den ländlichen Gebieten (Telemedizin, Robotik) geplant. Heute wurden die Betrauungsvereinbarungen inklusive der Investitionsvorhaben der Universitätsklinika im Finanzausschuss des Landtags vorgestellt.

„Die Finanzsituation in den Universitätsklinika des Landes, wie auch bundesweit, war angespannt. Die Coronapandemie wirkte auf die Finanzsituationen der Universitätsklinika dann nochmals wie ein Brandbeschleuniger: Mehrausgaben, Mindererlöse und erhöhte Investitionsbedarfe. Die Betrauungsvereinbarungen drehen nun diese ambitionierte Gesamtsituation in ein positives Momentum für den Gesundheitssektor im Land insgesamt, welches es zukunftweisend zu nutzen gilt“, betont Finanzminister Richter.

 

Hintergrund:

Das Wort „Betrauung“ drückt aus, dass die Vereinbarungen mit den Universitätsklinika und die hieraus resultierenden Zahlungen des Landes EU-beihilferechtlich geprüft wurden. EU-Beihilfe-Prüfungen sind insbesondere zur Vermeidung von wettbewerbsverzerrenden Zahlungen des Staates an Unternehmen, aber auch an Anstalten des öffentlichen Rechts (wie die Universitätsklinika) rechtliche Voraussetzung.