Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ prognostiziert für Bund, Länder und Gemeinden in den kommenden Jahren ein geringeres Steueraufkommen. Gegenüber der Oktober-Schätzung werden im Projektionszeitraum gesamtstaatliche Mindereinnahmen von durchschnittlich rd. 30 Mrd. Euro pro Jahr erwartet. Das Steuerminus resultiert dabei maßgeblich aus den erwarteten finanziellen Auswirkungen der zum Jahresende beschlossenen steuerlichen Entlastungsmaßnahmen (Inflationsausgleichsgesetz, Jahressteuergesetz 2022).
Für Sachsen-Anhalt ergibt sich aus der Steuerschätzung für 2023 ein erwartetes Aufkommen von Steuern und steuerinduzierten Einnahmen, das um 225 Mio. Euro unter den im Oktober geschätzten Zahlen liegt. Für das Jahr 2024 beläuft sich das Minus auf 391 Mio. Euro. Allerdings wurden etwa 243 Mio. Euro (2023) bzw. 390 Mio. Euro (2024) der prognostizierten Mindereinnahmen in Erwartung der Steuerrechtsänderungen vorsorglich im Haushaltsplan 2023 und in der Mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt. Für die Gemeinden in Sachsen-Anhalt werden hingegen höhere Steuereinnahmen für die Jahre 2023 (+71 Mio. Euro) und 2024 (+36 Mio. Euro) geschätzt.
Finanzminister Michael Richter: „Die finanziellen Auswirkungen der beschlossenen Entlastungsmaßnahmen sind nun in den erwarteten Steuereinnahmen sichtbar. Jetzt zeigt sich, dass die vorausschauende Berücksichtigung der erwarteten Steuermindereinnahmen aus Rechtsänderungen genau richtig war, insbesondere in Bezug auf das Haushaltsaufstellungsverfahren 2024. Das Ergebnis der Steuerschätzung eröffnet keine finanziellen Spielräume für 2024. Es erfordert aber auch keine zusätzlichen Konsolidierungsbemühungen. Vor dem Hintergrund der sich absehbar auch auf der Ausgabenseite im Landeshaushalt niederschlagenden inflationsbedingten Auswirkungen ist es ohnehin notwendig, die strukturellen Ausgaben des Landes anzupassen.“