Menu
menu

Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien

Das Erdbeben in der Türkei und in Syrien im Februar 2023 hat zu unermesslich großem Leid für die Menschen vor Ort geführt. Die Infrastruktur ist massiv beschädigt. Zahlreiche Gemeinden wurden durch die Katastrophe verwüstet. Das gesamte Ausmaß ist noch nicht absehbar. Die Menschen in der Türkei und in Syrien brauchen dringend Unterstützung.

Um eine schnelle und unbürokratische Hilfe zu ermöglichen, wurden gemeinsam von Bund und Ländern steuerliche Erleichterungen beschlossen und in einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. Februar 2023 veröffentlicht. Zu den steuerlichen Maßnahmen gehören beispielsweise Vereinfachungen beim Nachweis von Geldspenden, bei der Verwendung der Spendenmittel durch steuerbegünstigte Körperschaften oder bei Arbeitslohnspenden. Die Regelungen gelten rückwirkend vom 6. Februar 2023 bis zum 31. Dezember 2023.

Die konkreten Maßnahmen können dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27.02.2023 - Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien entnommen werden.