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Steuerberatung: Verschärfung des Fremdbesitzverbots kommt

Deutscher Bundestag in Berlin

Finanzinvestoren soll der Einstieg in Steuerberatungsgesellschaften nicht länger möglich sein. Der Finanzausschuss des Bundestags hat auf seiner Sitzung am 22. April 2026 eine Klarstellung des bisherigen Steuerberatergesetzes beschlossen.

Diese bedeutet eine Verschärfung des bisherigen Fremdbesitzverbots: Schon bisher dürfen sich fachfremde Investoren in Deutschland nicht an Steuerberaterkanzleien beteiligen. Finanzinvestoren wählten jedoch einen Umweg: Immer mehr Private-Equity-Gesellschaften kauften sich über ausländische Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bei deutschen Kanzleien ein. Die Bundessteuerberaterkammer und der Deutsche Steuerberaterverband sahen durch die Investorenbeteiligung die Unabhängigkeit des Berufsstands gefährdet.

Finanzminister Michael Richter: „Sachsen-Anhalt hat sich im Vorfeld sehr intensiv - nicht zuletzt über den Finanzausschuss des Bundesrates - für das Fremdbesitzverbot eingesetzt. Dies ist nicht zuletzt mit Blick auf die Einhaltung der strengen Zulassungsregeln und die Verpflichtung zur Unabhängigkeit der Steuerberater, aber auch für die Unternehmensnachfolge bei den Steuerkanzleien von Bedeutung. Hier bestand die Gefahr, dass das Engagement von Finanzinvestoren zu erheblichen Verzerrungen auf dem Markt geführt hätte. In der Folge wäre es ggf. für Steuerberater faktisch unmöglich geworden, eine Kanzlei zu übernehmen.“