Die Gemeinde Bördeland im Salzlandkreis erhält vom Land Sachsen-Anhalt eine Bedarfszuweisung über 3.081.265 Euro. Mit dieser Bedarfszuweisung kann die Gemeinde Bördeland Schulden abbauen und finanziell wieder unabhängig werden. Die Mittel wurden mit der Auflage bewilligt, die Haushaltskonsolidierung konsequent weiter voranzutreiben.
Finanzminister Michael Richter: „Das Land kann Kommunen, wie die Gemeinde Bördeland, mit Mitteln aus dem Ausgleichsstock unterstützen, wenn sie in eine finanzielle Notlage geraten sind und Fehlbeträge nicht aus eigener Kraft ausgleichen können. In solchen Situationen helfen wir über das Finanzausgleichsgesetz (FAG).“
Im Jahr 2023 wurden bisher knapp 12,9 Millionen Euro Bedarfszuweisungen und Liquiditätshilfen aus dem Ausgleichsstock ausgezahlt. Der Ausgleichsstock hat nach § 17 FAG ein Volumen von 40 Millionen Euro. Das Geld steht, als Bedarfszuweisung oder zinslose rückzahlbare Liquiditätshilfe, Kommunen zur Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen zur Verfügung.
Voraussetzung für die Unterstützung ist, dass sich die Kommune zum Sparen verpflichtet, um zukünftig finanziell wieder handlungsfähig zu sein.
Hintergrund:
Finanzausgleichsgesetz (FAG): Dieses Gesetz regelt die Ausstattung der Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise mit den für die Aufgabenwahrnehmung angemessenen finanziellen Mitteln sowie den zwischengemeindlichen Finanzausgleich. Ihnen werden nach Maßgabe dieses Gesetzes Finanzmittel in Ergänzung ihrer eigenen Einnahmen zur Erfüllung ihrer eigenen und der übertragenen Aufgaben zur Verfügung gestellt.
Details: https://mf.sachsen-anhalt.de/finanzen/kommunaler-finanzausgleich