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Mitteilungen an die Finanzämter nach der Mitteilungsverordnung

Mitteilungen nach §§ 2 bis 6 der Mitteilungsverordnung (MV) sind gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 MV ab 01.01.2025 nach Maßgabe des § 93c Abgabenordnung (elektronisch) nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle an die Finanzbehörden zu übermitteln.

Übergangsregelungen beinhalten die Sätze 1 bis 3 des § 8 Absatz 3 Mitteilungsverordnung.

Eine Übermittlung in schriftlicher Form – nach amtlich vorgeschriebenem Formular – ist gemäß § 8 Absatz 3 Satz 3 MV nur noch ausnahmsweise möglich.

Informationen zum Verfahren sowie zum amtlich vorgeschriebenem Formular (Vordruck 057007) finden sich ab sofort auf der Internet-Seite des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt:

https://mf.sachsen-anhalt.de/steuern/mitteilungsverordnung