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Leistungen aus dem Ausgleichsstock: Knapp zehn Millionen Euro für Oberharz am Brocken

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die Stadt Oberharz am Brocken mit einer Bedarfszuweisung in Höhe von insgesamt 9.949.453,00 Euro zum Ausgleich der kameralen Fehlbeträge der Jahre 2010 bis 2013. Positiv hervorzuheben ist, dass die Stadt Rückstände bei der Erstellung der Jahresabschlüsse erfolgreich aufholen konnte, was die Beantragung einer Zuweisung aus dem Ausgleichsstock ermöglichte.

Der Bewilligungsbetrag von knapp zehn Millionen Euro wird mit noch zur Rückzahlung offenen Liquiditätshilfen verrechnet. Auf diese Weise können etwa zwei Drittel des noch offenen Rückzahlungsbetrags beglichen werden. Ziel ist, dass die Stadt Oberharz am Brocken zukünftig wieder finanziell unabhängig ist. Dazu soll die Stadt weiterhin daran arbeiten den städtischen Haushalt zu konsolidieren und für eine verlässliche und tragfähige Haushaltslage Sorge zu tragen.

Bei der bewilligten Bedarfszuweisung handelt es sich um eine Leistung aus dem Ausgleichsstock. Zur Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im Haushalt steht den Kommunen der Ausgleichsstock für die Gewährung von Bedarfszuweisungen und zinslosen rückzahlbaren Liquiditätshilfen mit einem Volumen von 40,9 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2026 zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Kommunalen Finanzausgleich finden sich auf der Internet-Seite des Ministeriums der Finanzen: https://mf.sachsen-anhalt.de/finanzen/kommunaler-finanzausgleich​​​​​​​