Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die Stadt Hecklingen im Salzlandkreis mit einer Bedarfszuweisung in Höhe von knapp 10,46 Millionen Euro zum Ausgleich der Fehlbeträge der Haushaltsjahre 2004 bis 2011. Den entsprechenden Bescheid hat die Stadt in dieser Woche erhalten.
Der Betrag wird mit den noch zur Rückzahlung offenen Liquiditätshilfen verrechnet, sodass es zu keiner Auszahlung kommt. Damit wird ein Großteil des Rückzahlungsbetrages aus offenen Liquiditätshilfen beglichen, was der Stadt Hecklingen hilft, zukünftig finanziell wieder unabhängiger zu werden.
Bei der bewilligten Bedarfszuweisung handelt es sich um eine Leistung aus dem Ausgleichsstock. Zur Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im Haushalt steht den Kommunen der Ausgleichsstock für die Gewährung von Bedarfszuweisungen und zinslosen rückzahlbaren Liquiditätshilfen mit einem Volumen von 40,9 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2026 zur Verfügung.
Auch weiterhin hat die Kommune den Haushalt zu konsolidieren, um dauerhaft für eine verlässliche, tragfähige und generationengerechte Haushaltswirtschaft zu sorgen.
Weitere Informationen zum Kommunalen Finanzausgleich finden sich auf der Internet-Seite des Ministeriums der Finanzen: https://mf.sachsen-anhalt.de/finanzen/kommunaler-finanzausgleich

