Der Landtag hat heute den Nachtragshaushalt 2021 verabschiedet. Dem Land stehen nun 2,7 Milliarden Euro zur Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie zur Verfügung. Knapp 2 Milliarden Euro davon fließen in ein zukunftsgerichtetes Sondervermögen Corona, in welchem definierte Maßnahmen mit Pandemiebezug über einen Zeitraum bis 2027 realisiert werden können. Die restlichen Mittel wurden für pandemiebezogene Mehrausgaben des Jahres 2021 veranschlagt.
Ziel von Finanzminister Michael Richter bei der Erarbeitung des Nachtragshaushalts war, aus der (Corona-)Not eine Tugend zu machen: „Die Pandemie betrifft jeden im Land. Sie hat Schwächen in allen Bereichen unseres Alltagslebens aufgedeckt. Mit großer Entschlossenheit haben wir innerhalb der neuen Landesregierung einen weitreichenden und gut begründeten Entwurf eines Nachtragshaushalts dem Landtag vorgelegt. Ich freue mich, dass insbesondere das Sondervermögen Corona im parlamentarischen Raum rege und konstruktiv diskutiert worden ist. In einem demokratischen Findungsprozess haben wir uns gemeinsam auf einen zwei Milliarden Euro umfassenden Maßnahmenkatalog geeinigt, den es nun schnell umzusetzen gilt.“ Alle Maßnahmen, so Richter, dienen dazu, die durch die Corona-Pandemie entstandenen finanziellen Schäden auszugleichen oder durch Investitionen in die Bereiche Gesundheit, Digitalisierung sowie Wirtschaft und Gesellschaft das Land pandemieresilienter und krisenfester aufzustellen.
In den Gesundheitssektor wird am stärksten investiert. Allein für die Modernisierung von Krankenhäusern und deren Ausstattung, insbesondere auch von Universitätskliniken als koordinierende Einheiten während der Pandemie, stehen über 730 Millionen Euro bereit. Hinzu kommen die Anschaffung von Luftfilteranlagen in öffentlichen Gebäuden und der Bau des Landesamts für Verbraucherschutz.
Für Digitalisierungsprojekte sind über 710 Millionen Euro vorgesehen. Diese werden größtenteils durch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales umgesetzt. Es geht in erster Linie darum, die Landesverwaltung und die Kommunen in die Lage zu versetzen, elektronisch Bürgerangelegenheiten abzuwickeln.
Apropos Kommunen: Auch sie erhalten Mittel aus dem Nachtragshaushalt, um zum Beispiel pandemiebedingte Steuerausfälle auszugleichen oder pandemiebedingte Mehrausgaben zu decken. Für beide Maßnahmen kommen kurzfristig rund 110 Millionen Euro zur Auszahlung.
Auch im Bereich Schulen wird Geld in die Hand genommen – für diverse Digitalisierungsmaßnahmen, die durch neu einzustellende Digitalisierungsassistenten begleitet werden, für Projekte zur Bewältigung von Lernrückständen sowie für Bau- und Ausstattungsmaßnahmen zur Sicherstellung eines dauerhaften Präsenzunterrichts stehen über 170 Millionen Euro zur Verfügung.
Und letztendlich fließen über 300 Millionen Euro in die Wiederbelebung der Wirtschaft und Gesellschaft zum Beispiel in Bereichen der Unternehmensförderung, des Tourismus‘ und der Kultur.
Finanzminister Richter fasst zusammen: „Der Nachtragshaushalt ist ein allumfassendes Paket zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Wir ebnen damit einen maßvollen, aber entschiedenen, rechtlich und wirtschaftlich sehr vertretbaren Weg. Begreifen wir es als Chance, aus dieser Krise gestärkt hervorzugehen.“
Weiterführend: Corona-Sondervermögensgesetz - SVCG), Maßnahmenkatalog