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Landesbau • Regelungen der Stoffpreisgleitklausel verlängert

Nach wie vor sind im Bausektor die Auswirkungen des Ukrainekrieges unmittelbar spürbar. Weiterhin treten Lieferengpässe und Preissteigerungen bei wichtigen Baumaterialien auf. Zwar gibt es erste Signale für eine Stabilisierung der Preise bestimmter Produktgruppen. Es ist aber noch nicht abschätzbar, wie nachhaltig diese Entwicklung ist.

Damit das Kalkulations- und Preisrisiko bei Hochbaumaßnahmen des Landes nicht allein bei den Unternehmen liegt, hat das Land Sachsen-Anhalt seinen Erlass zur Stoffpreisgleitklausel nochmalig verlängert. Ursprünglich befristet bis zum 31. Dezember 2022 gilt der Erlass nun bis 30. Juni 2023. Die bisherige Erlasslage wird weitergeführt.

Hintergrund:

Über die Stoffpreisgleitklausel werden Anpassungen bei den Preisen ermöglicht. Sie können insbesondere dann zur Anwendung kommen, wenn der Unternehmer keinen Einfluss auf die Entwicklung von Einkaufspreisen für Baustoffe hat, weil sich die Rahmenbedingungen in unvorhersehbarer Weise stark verändert haben und er daher auch bei der Aufstellung der Kalkulation die Preise nicht hinreichend einschätzen kann. Auftragnehmer können Preisaufschläge unter entsprechenden Voraussetzungen gegenüber dem Öffentlichen Auftraggeber abrechnen.