Insgesamt rund 3,2 Millionen Euro erhalten die Gemeinde Südharz und die Stadt Gerbstedt (beide Landkreis Mansfeld-Südharz) vom Land Sachsen-Anhalt aus dem Ausgleichsstock.
Die Gemeinde Südharz erhält eine Bedarfszuweisung in Höhe von rund 1,7 Millionen Euro. Diese dient der Deckung von Altfehlbeträgen vorangegangener Haushaltsjahre; gleichzeitig werden noch offene Forderungen aus einer vormals gewährten, rückzahlbaren Liquiditätshilfe damit beglichen.
Mit einer auf fünf Jahre befristeten Liquiditätshilfe in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro kann die Stadt Gerbstedt Zahlungsschwierigkeiten überbrücken.
Grundlage für Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock war, dass die Kommunen Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Haushaltslage umgesetzt haben.
Finanzminister Michael Richter: „Der Ausgleichsstock greift, wenn eine Kommune in eine finanzielle Notlage geraten ist. Wir können diese Kommunen mit Mitteln aus dem Ausgleichsstock unterstützen, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Gemeinde Südharz konnte trotz anerkennenswerter Sparbemühungen den Fehlbetrag nachweislich nicht aus eigener Kraft decken. Wir helfen dort, wo Hilfe benötigt wird.“
Hintergrund:
Kommunen können über ihre allgemeinen Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) hinaus Leistungen aus dem Ausgleichsstock auf der Grundlage des § 17 FAG gewährt werden. Aus dem Ausgleichsstock werden Bedarfszuweisungen und Liquiditätshilfen zur Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im Haushalt der Kommunen erbracht. Daneben dient der Ausgleichsstock der Vermeidung besonderer Härten bei der Durchführung des FAG. Hierfür stehen jährlich 40 Millionen Euro zur Verfügung.