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Grundsteuer • Finanzämter verzichten auf Eingangsbestätigungen

Für eingereichte Grundsteuerwerterklärungen und Einsprüche versenden Sachsen-Anhalts Finanzämter keine Eingangsbestätigungen. Die Bearbeitung ist gewährleistet.

Wer seine Grundsteuererklärung über ELSTER einreicht, erhält gleichwohl eine Bestätigungsnachricht und eine Bearbeitungsnummer aus dem Programm heraus. 

Ergeben sich Fragen zu Ihrem Grundsteuermess- oder Grundsteuerwertbescheid nutzen Sie bitte zunächst die Internet-Seite des Finanzministeriums zum Thema Grundsteuer: https://mf.sachsen-anhalt.de/steuern/grundsteuer

Hier werden häufig gestellte Fragen beantwortet und anhand eines Beispielfalls wird ein Bescheid erläutert.

Darüber hinaus gibt es über das Programm ELSTER die Möglichkeit das zuständige Finanzamt zu kontaktieren.