Um auch einen Beitrag zur Sicherung der Energieversorgung zu leisten, werden die Finanzämter vom 27. bis 30.12.2022 für den Publikumsverkehr geschlossen. Dies betrifft sowohl die telefonische Erreichbarkeit als auch die Erreichbarkeit vor Ort.
Grundlage dafür ist der Kabinettsbeschluss vom 30. August 2022, in dem die Regelungen für das individuelle Heizverhalten der Bediensteten sowie für die Raumtemperaturen in den öffentlichen Gebäuden der Landesverwaltung getroffen wurden.
Die Finanzämter sind ab 2. Januar 2023 zu den bekannten Sprechzeiten wieder geöffnet.
Informationen und Kontaktdaten: finanzamt.sachsen-anhalt.de.
Informationen zur Grundsteuer: mf.sachsen-anhalt.de/steuern/grundsteuer