Komm in die Landesverantwortung.
©Nilz Böhme
Die Finanzminister der Länder haben im Einvernehmen mit dem Bund eine einmalige Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuererklärung bis zum 31. Januar 2023 beschlossen.
Informationen zur Grundsteuer finden Sie hier.
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