Wer seine Einkommensteuer- oder Feststellungserklärung selbst erstellt, hat noch bis zum 02. September 2024 Zeit diese an sein Finanzamt zu übermitteln. Die Abgabefrist für das Kalenderjahr 2023 endet mit Ablauf des 02. September 2024.
Bei Steuerpflichtigen, die einen Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder eine andere zur Beratung befugte Person mit der Erstellung der Einkommensteuer- bzw. Feststellungserklärung beauftragt haben, endet die Abgabefrist für das Kalenderjahr 2023 am 2. Juni 2025.
Die notwendigen Vordrucke sind auf unserer Internet-Seite zu finden: https://mf.sachsen-anhalt.de/steuern/steuervordrucke
Kostenfrei und papierlos kann die Steuererklärungen über das Online-Finanzamt ELSTER übermittelt werden. Das Programm prüft bei der Erstellung und Übermittlung zudem die Plausibilität der Daten.