Finanzminister Michael Richter: „Ein Sondervermögen schafft die notwendige Flexibilität in zeitlicher Hinsicht, die ein Nachtragshaushaltsplan nicht bietet. Wir brauchen ein Paket, bestehend aus Sondervermögen und Verfahrenserleichterungen.“
Wirklich effektiv und schnell lassen sich die Bundesmittel nur dann einsetzen, wenn zugleich bürokratische Hindernisse abgeschafft und Verfahrenserleichterungen, zum Beispiel beim Vergabegesetz des Landes, umgesetzt werden. In der Umfrage unter den Ministerien sollen zugleich auch Fach- und Planungsgesetze einer Prüfung unterzogen werden. Das setzt ggf. auch Rechtsänderungen voraus, die in einem Nachtraghaushalt, der nur für ein paar Monate bis Ende des Jahres wirkt, nicht umgesetzt werden können.
Auf der Basis der genannten Umfrage kann, sobald der Bund Klarheit über die notwendigen Inhalte der Ausführungsgesetze zu den Grundgesetzänderungen erlangt, die Feinplanung sofort umgesetzt werden. Momentan steht noch nicht fest, wie die Mittel auf die Länder aufgeteilt werden. Auch sind inhaltliche Fragen und Verfahrensfragen noch nicht vom Bund geregelt.
Finanzminister Michael Richter: „Wir sind also vorbereitet und stehen bereit, um an die vorausgehenden Planungen des Bundes anzuknüpfen. Notwendige Voraussetzung für die landesseitige Nutzung des Gestaltungsspielraums ist ein Bundesausführungsgesetz. Ein Nachtragshaushalt jetzt wäre ein Blindflug ohne Kenntnis der Rahmenbedingungen.“