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Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden • Keine belastenden Maßnahmen ab 20. Dezember 2024

Weihnachtsbaumkugel an einem Baum

Die sachsen-anhaltische Finanzverwaltung verzichtet zwischen dem 20. und 31. Dezember 2024 auf belastende Maßnahmen gegenüber Steuerpflichtigen. Finanzminister Michael Richter hat einen entsprechenden Erlass an die 14 Finanzämter im Land übersandt.

Michael Richter: "Wir möchten unseren Teil dazu beitragen, dass die Bürgerinnen und Bürger eine unbeschwerte Weihnachtszeit genießen können."

Der Verzicht während des so genannten Weihnachtsfriedens umfasst:

  • die Ankündigung von Betriebsprüfungen, Lohnsteueraußenprüfungen und sonstigen Außenprüfungen
  • die Durchführung von Schlussbesprechungen und Übersendung von Prüfungsberichten
  • die Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen (einschließlich Vollstreckungsankündigungen) sowie
  • die Androhung oder Festsetzung von Zwangsgeldern.

Ausnahmen bestehen nur dann, wenn ein schnelles Handeln der Finanzämter erforderlich ist, um beispielsweise einer drohenden Verjährung von Steuerausfällen entgegenzuwirken. Um Steuererstattungen zu gewährleisten, werden Steuerbescheide weiterhin verschickt.