Sachsen-Anhalts Finanzämter werden während der Weihnachtsfeiertage auf besonders belastende Maßnahmen wie Vollstreckungen oder die Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld verzichten. Der sogenannte Weihnachtsfrieden der Finanzämter gilt für den Zeitraum zwischen dem 19. Dezember 2025 und dem 31. Dezember 2025.
Verzichtet wird konkret auf:
- Ankündigung von Betriebsprüfungen, Lohnsteueraußenprüfungen und sonstigen Außenprüfungen
- Durchführung von Schlussbesprechungen und Übersendung von Prüfungsberichten
- Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen (einschließlich Vollstreckungsankündigungen)
- Androhung oder Festsetzung von Zwangsgeldern
Steuerbescheide werden dagegen versendet, um insbesondere Erstattungen zu gewährleisten.
Wer den Tag vor Heilig Abend bzw. Silvester nutzt, um persönlich bei einem der landesweit 14 Finanzämter in Sachsen-Anhalt Unterlagen abzugeben oder auch anzurufen, hat dazu am 23.12.2025 und am 30.12.2025 jeweils bis 14.00 Uhr die Möglichkeit. Am 02.01.2026 bleiben die Finanzämter ganztägig geschlossen. Auch die telefonische Erreichbarkeit ist an diesem Tag nicht gegeben.
Das Online-Finanzamt ELSTER ist auch während der Festtage täglich rund um die Uhr zu erreichen. Fragen wie etwa „Wo finde ich meine Steuernummer?“, „Welche Werbungskosten kann ich geltend machen?“ oder „Wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?“ beantwortet der Steuerchatbot. Der virtuelle Assistent der Finanzverwaltung ist unter der Adresse https://www.steuerchatbot.de zu finden.





