Menu
menu

Finanzämter in Sachsen-Anhalt • Start der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für 2022

Sachsen-Anhalts Finanzämter beginnen am 15. März mit der Bearbeitung der Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2022. Für die zügige Bearbeitung lohnt es sich schon jetzt, die Vorbereitungen für die Steuererklärung 2022 anzugehen und die Daten an die Finanzämter zu übermitteln.

Finanzminister Michael Richter: „Die Einkommensteuererklärungen können mit MeinELSTER, im Internet unter www.elster.de, erstellt und einfach online an das Finanzamt übermittelt werden. Kopien werden zunächst nicht benötigt, da Belege nur noch im Einzelfall auf Anforderung des Finanzamts vorzulegen sind. Nach der Erstellung ist es mit MeinELSTER für jeden online möglich, die voraussichtliche Steuer automatisch berechnen und anzeigen zu lassen.“

Wer in Deutschland Renten- oder Pensionsansprüche hat, kann mit der einfachELSTER (www.einfach.elster.de) die vereinfachte, kostenfreie Möglichkeit zur Erstellung der Einkommensteuererklärung nutzen. Die leichte Bedienung, inklusive Barrierefreiheit, trägt zu einer komfortablen Erstellung der Steuererklärung bei.

Sollte das Finanzamt Belege anfordern, ist die Erstellung von digitalen Belegen mit der neuen App MeinELSTER+ noch einfacher. Mit der App können beispielsweise Rechnungen für Werbungskosten direkt bei Erhalt fotografiert und abgelegt werden. Die App MeinELSTER+ steht zum Download für iOS und Android-Geräte zur Verfügung. 

Hintergrund

Die Frist für die Übermittlung der elektronisch zu übertragenden Daten von Arbeitgebern und Versicherern für das Steuerjahr endete am 28. Februar 2023. Bis zum 15. März werden in den Finanzämtern die Daten für die weitere Verarbeitung aufbereitet.

Die ersten Einkommensteuerbescheide für das Steuerjahr 2022 werden frühestens Ende März/Anfang April 2023 versendet werden.