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ELSTER: Geänderte Speicherfristen für Postfach-Nachrichten

Das Online-Steuerportal ELSTER hebt künftig nicht mehr sämtliche Benachrichtigungen an die Nutzerinnen und Nutzer auf. Im privaten Posteingang werden nur noch wichtige Nachrichten dauerhaft gespeichert. Das sind zum Beispiel digitale Bescheide oder Übertragungsprotokolle. Andere Nachrichten, etwa zu geänderten Zertifikatsdetails oder Statusübergängen, werden nach einem Jahr automatisch gelöscht.

Ab 18.09.2023 (0.00 Uhr) wird begonnen Nachrichten zu löschen, bei denen die Frist abgelaufen ist. Wer diese Dokumente weiterhin benötigt, kann sie bis einschließlich 17.09.2023 herunterladen. Das Ablaufdatum der Nachrichten ist im privaten Posteingang vermerkt.

Eine Muster-E-Mail mit dem Hinweis zur Speicherfrist, die Nutzerinnen und Nutzer erhalten haben, finden Sie hier.

Um zu Ihrem ELSTER-Benutzerkonto zu gelangen, loggen Sie sich bitte im Online-Steuerportal ein: https://www.elster.de