Wer als Rentnerin oder Rentner die Energiepreispauschale im Dezember 2022 erhalten hat, muss diese nicht bei der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 angeben. Diese Ausnahme gilt für Rentenbeziehende, die den Betrag durch eine der folgenden Institutionen erhalten haben:
- Renten Service der Deutschen Post AG
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
- landwirtschaftliche Alterskasse.
Die Finanzämter erhalten automatisch eine elektronische Mitteilung über die Auszahlung und wird die Energiepreispauschale von Amts wegen bei der Einkommensteuer-Festsetzung für das Jahr 2022 berücksichtigen.