Unternehmerinnen und Unternehmer in Sachsen-Anhalt können ab sofort ihre Gewerbesteuermessbescheide digital bei ihrem Finanzamt abrufen. Bislang wurden die Bescheide ausschließlich in Papierform übermittelt.
Die digitale Bekanntgabe kann im persönlichen Bereich von „Mein ELSTER“ unter „Formulare und Leistungen“ mit dem Punkt „Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe“ ausgewählt werden.
Die Gewerbesteuermessbescheide sind für Steuerberatungen, Lohnsteuerhilfevereine und Softwarehersteller abrufbar. Darüber hinaus können die Bescheide über „MeinELSTER“ oder die APP „MeinELSTER+“ abgerufen werden.
Details finden sich auf www.elster.de.
Hintergrund:
Gewerbetreibende sind verpflichtet, bei ihrem Finanzamt eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. Auf Grundlage dieser Daten ermittelt das Finanzamt den Gewerbesteuermessbetrag. Mit dem Messbetrag berechnen die Kommunen dann die Höhe der Gewerbesteuer. Dazu werden der Messbetrag und der Gewerbesteuerhebesatz multipliziert. Den Gewerbesteuerhebesatz legen die Kommunen fest.