Die aktualisierte Ausgabe der Broschüre „Informationen zur Rentenbesteuerung“ ist ab sofort verfügbar. Das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt hat das 24-seitige Heft an den aktuellen Rechtsstand (Juni 2026) angepasst. Die Broschüre steht im PDF-Format auf der Internetseite des Finanzministeriums (http://mf.sachsen-anhalt.de) zum Herunterladen zur Verfügung. Seniorinnen und Senioren haben darüber hinaus die Möglichkeit, die Broschüre im Papierformat zu bestellen - per E-Mail an: presse.mf(at)sachsen-anhalt.de
Die Broschüre „Informationen zur Rentenbesteuerung“ gibt Antworten auf allgemeine Fragen wie beispielsweise, ob alle Rentnerinnen und Rentner eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen oder ab welcher Rentenhöhe Einkommensteuer gezahlt werden muss.
Des Weiteren wird der seit Januar 2026 geltende steuerliche Freibetrag für Arbeitnehmende nach Erreichen der Regelaltersrente erklärt. Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht und weiterarbeitet, kann seinen Arbeitslohn bis zu einer bestimmten Grenze als Freibetrag steuerfrei erhalten. (sogenannte „Aktivrente“)
In der Broschüre finden sich zudem Hinweise auf weitergehende Informationen zum Thema Rentenbesteuerung wie etwa auf einen Alterseinkünfte-Rechner zur Ermittlung der Einkommensteuer.
Online: https://lsaurl.de/Renten
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