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66 Millionen Euro zusätzlich an die Gemeinden

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat im Rahmen des Nachtragshaushalts 2021 eine Änderung des Gewerbesteuerausgleichsgesetzes Sachsen-Anhalt (GewStAusgleichsG LSA) beschlossen. Danach werden den Gemeinden ihre coronabedingten voraussichtlichen Steuerausfälle im Jahr 2021 in Höhe von
66 Millionen Euro pauschal ausgeglichen. Das Land kommt damit den entsprechenden Festlegungen im Koalitionsvertrag nach.

Die Gemeinden werden dieses Geld bereits am Montag (20. Dezember 2021) auf ihrem Konto haben. Diese schnelle Umsetzung ist möglich, weil der Finanzausschuss des Landtags Vorgriffszahlungen vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung zugestimmt hat. Damit können den Gemeinden ihre Steuerausfälle noch in dem Jahr ausgeglichen werden, in dem sie entstanden sind.

Finanzminister Michael Richter: „Wie schon im letzten Jahr, hilft das Land den Gemeinden auch in diesem Jahr, indem es ihre coronabedingten Steuerausfälle pauschal ausgleicht. Zwar fallen die Steuerausfälle voraussichtlich nicht mehr ganz so hoch aus wie noch im Sommer befürchtet, durch die zusätzlichen Einnahmen können die Gemeinden aber auch coronabedingte Mehrausgaben mit abdecken. Bereits im Januar 2022 werden die nächsten Zahlungen erfolgen. Zusätzlich zur Investitionspauschale nach dem Finanzausgleichsgesetz werden den Kommunen 45 Millionen Euro als Kommunalpauschale zur Verfügung gestellt, um den pandemiebedingten Baukostensteigerungen begegnen zu können. Dies alles zeigt: Das Land lässt seine Kommunen in diesen schwierigen Zeiten nicht im Regen stehen.“