Mit dem Gesetzentwurf werden langjährige Forderungen der kommunalen Spitzenverbände aufgegriffen. So berücksichtigt der Gesetzentwurf zum Beispiel die Mehrbelastungen der Kommunen, die ihnen durch den hohen Tarifabschluss im öffentlichen Dienst, im Bereich der Kosten der Unterkunft nach dem SGB II und durch die Absenkung der SGB II-Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (SGB II-SoBEZ) entstehen. Darüber hinaus sind Zuweisungen für Investitionen an Kreisstraßen in Höhe von 30 Millionen Euro in den Gesetzentwurf aufgenommen worden, die damit für die Jahre 2024 bis 2026 verstetigt werden.
Ein weiterer Bestandteil des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung des seit Frühjahr 2023 vorliegenden finanzwissenschaftlichen Gutachtens zum horizontalen Finanzausgleich. Mit der Umsetzung der Gutachterempfehlungen wird das Ziel verfolgt, die Verteilung der Schlüsselzuweisungen auf die einzelnen Kommunen bedarfsgerechter vorzunehmen und finanzschwache Kommunen zu stärken. So wird für kreisangehörige Gemeinden eine Mindestfinanzausstattung eingeführt. Erreicht eine Gemeinde nicht 85 Prozent der durchschnittlichen Finanzkraft aller Gemeinden, werden 90 Prozent der Lücke durch diese Mindestfinanzausstattung aufgefüllt.
Finanzminister Michael Richter: „Mit der vorgesehen Erhöhung der Finanzausgleichsmasse um 249,6 Millionen Euro ab dem Jahr 2024 wird es in dieser Legislaturperiode eine Erhöhung der Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz um fast eine halbe Milliarde Euro geben. Denn die Zuweisungen sind bereits im Jahr 2022 um 107 Millionen Euro und im Jahr 2023 um weitere 110,8 Millionen Euro erhöht worden. Das Land stärkt damit seine Kommunen erheblich, trotz seiner eigenen großen finanzpolitischen Herausforderungen. Hinzu kommt: Außerhalb des Finanzausgleichsgesetzes sind in dem von der Landesregierung am 1. August 2023 beschlossenen Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2024 Zahlungen an die Kommunen in Höhe von 2.255,6 Millionen Euro vorgesehen. Zusammen mit den vorgesehenen Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz in Höhe von 2.095,4 Millionen Euro sind Leistungen an die Kommunen in Höhe von 4.351,0 Millionen Euro etatisiert. Damit gehen mehr als 30 Prozent des Haushaltsvolumens des Landes an die Kommunen.“
Über diese Erhöhungen nach dem heute von der Landesregierung beschlossenen Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes hinaus sollen den Landkreisen einmalig im Jahr 2024 zusätzlich 35 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Eine entsprechende Änderung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2024 hat die Landesregierung in der letzten Woche beschlossen. So können mögliche Belastungen der Landkreise, die durch die aktuelle Rechtsprechung zu den Kreisumlageklageverfahren entstehen können, pauschal abgefedert werden.
Der heute beschlossene Gesetzentwurf und der Entwurf des Haushaltsgesetzes 2024 sollen ab September 2023 im Landtag beraten werden und am 1. Januar 2024 in Kraft treten.