Finanzminister Michael Richter hat einen entsprechenden Erlass veröffentlicht, der sich an Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise richtet. Diese können rückzahlbare Liquiditätshilfen unter erleichterten Bedingungen beantragen, sobald sich eine Liquiditätslücke abzeichnet, die auf die Energiepreisentwicklung zurückzuführen ist. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2022.
Finanzminister Michael Richter: „Die Kommunen werden die gestiegenen Energiepreise in ihren Haushalten deutlich spüren. Um diese Belastungen abzumildern, können ihnen unter erleichterten Bedingungen Liquiditätshilfen vom Land gewährt werden.“
Voraussetzungen für die Bewilligung sind
- eine Liquiditätsplanung, die basierend auf der Energiepreisentwicklung im Haushaltsjahr 2022 eine Liquiditätslücke ausweist,
- die Ausschöpfung der verfügbaren Liquiditätsreserven und
- die voraussichtliche Ausschöpfung des Höchstbetrags der Liquiditätskredite.
Informationen und Antragsformulare auf den Seiten des Finanzministeriums unter Finanzen / Kommunaler Finanzausgleich.
Hintergrund:
Der sogenannte Ausgleichsstock wird aus Mitteln des Landes gespeist, um vor allem Kommunen mit außergewöhnlichen Belastungen und Notlagen im Haushalt durch die Gewährung zusätzlicher Leistungen zu unterstützen. Der Ausgleichsstock steht mit einem Volumen von jährlich 40 Mio. Euro zur Verfügung. Für die Energiepreishilfe werden nicht gebundene Mittel aus dem Ausgleichstock eingesetzt.