Die Verschuldung der Landkreise lag insgesamt zum 31. Dezember 2021 bei 627,8 Mio. Euro. Dies bedeutet einen Rückgang von 2,7 Mio. Euro gegenüber dem Jahr 2020 und von 60,1 Mio. Euro gegenüber dem Jahr 2019. Bei einem Blick nur auf die Liquiditätskredite der Landkreise ist festzustellen, dass diese zwar zum 31. Dezember 2021 gegenüber dem Jahr 2020 leicht angestiegen sind (um 4,5 Mio. Euro), aber gegenüber dem Jahr 2019 deutlich zurückgegangen sind (um 36,5 Mio. Euro). Das heißt: Die Landkreise konnten sogar in den Corona-Jahren 2020 und 2021 ihre Verschuldung deutlich zurückführen. (Siehe Abbildung 1)
Die Auswertung der Kassenstatistik 2021 zu den kommunalen Kernhaushalten hat auch ergeben, dass die laufende Rechnung der Kommunen mit einem Überschuss von 218,1 Mio. Euro abschloss (davon 43,6 Mio. Euro bei den Landkreisen). (Siehe Abbildung 2)
Finanzminister Michael Richter: „Damit stand den Kommunen auch im Jahr 2021 für die Aufgaben der laufenden Verwaltung insgesamt genügend Geld zur Verfügung. Mit dem am 25. März 2022 vom Landtag beschlossenen Finanzausgleichsgesetz sorgt das Land auch in den Jahren 2022 und 2023 für eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen. Das Gesetz sieht einen Anstieg der Finanzausgleichsmasse um 107 Mio. Euro auf 1,735 Mrd. Euro vor. Im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2022, der zurzeit im Landtag beraten wird, sind Zahlungen an die Kommunen in Höhe von insgesamt 4,18 Mrd. Euro vorgesehen. Darin sind z. B. auch weitere pauschale Zuweisungen für Investitionen in Kreisstraßen in Höhe von 45 Mio. Euro enthalten.“