Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, dem Landkreis Mansfeld-Südharz eine nicht rückzahlbare Zuweisung aus dem Ausgleichsstock in Höhe von 21 Millionen Euro zu gewähren.
Finanzminister Michael Richter: „Mit der Zuweisung unterstützen wir den Landkreis dabei, seine Liquidität sicherzustellen, um seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können.“
Hintergrund:
Im Juni 2023 hatte das Verwaltungsgericht Halle festgestellt, dass die Bescheide des Landkreises Mansfeld-Südharz über die Erhebung der Kreisumlage in den Jahren 2018 und 2020 rechtswidrig seien und die klagenden Gemeinden in ihren Rechten verletzten.
In Umsetzung dieser Rechtsprechung beabsichtigt der Landkreis Mansfeld-Südharz, die Festsetzungsbescheide aller klagenden Gemeinden der Jahre 2017 bis 2021 zu heilen und die Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2023 neu festzusetzen.
Zunächst hatte der Landkreis im Dezember 2023 beim Ministerium der Finanzen eine Liquiditätshilfe aus dem Ausgleichsstock in Höhe von rund 93 Millionen Euro beantragt. Im Februar 2024 ging ein aktualisierter Antrag auf Unterstützung aus dem Ausgleichsstock im Ministerium der Finanzen ein. Aus diesem konnte eine ungedeckte Liquiditätslücke in den Monaten April und Mai 2024 in Höhe von rund 21 Millionen Euro nachgewiesen werden. Der aufgezeigte weitere Liquiditätsbedarf in den Monaten Juni bis Dezember 2024 kann im Rahmen der Beschlussfassung des Landkreises zum Haushalt 2024 durch eine Erhöhung des Liquiditätskreditrahmens gedeckt werden.
Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 Finanzausgleichsgesetz können aus dem Ausgleichsstock Bedarfszuweisungen und Liquiditätshilfen zur Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im Haushalt der Kommunen erbracht werden. Als Notlage gilt insbesondere der Fall, dass die Einnahmemöglichkeiten einer Kommune zur Erfüllung ihrer unabweisbaren Ausgabeverpflichtungen nicht ausreichen.
Die Zuweisung in Höhe von 21 Millionen Euro für den Landkreis Mansfeld-Südharz kann überwiegend aus den letzten unverplanten Ausgaberesten aus dem Ausgleichsstock finanziert werden.