Die Stadt Blankenburg (Harz) erhält vom Land Sachsen-Anhalt drei Millionen Euro aus dem Ausgleichsstock. Mit dieser Bedarfszuweisung kann die Stadt Altfehlbeträge decken. Grundlage für diese sogenannte Bedarfszuweisung war, dass die Stadt Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Haushaltslage umgesetzt hat.
Finanzminister Michael Richter: „Trotz aller Sparmaßnahmen war der Stadt Blankenburg die Deckung der Altfehlbeträge nicht möglich. Mit der Zuweisung hilft das Land Sachsen-Anhalt der Stadt bei der Behebung ihrer Haushaltsnotlage.“
Hintergrund:
§ 17 FAG – Ausgleichsstock: Für den Ausgleichsstock werden für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 jeweils Mittel in Höhe von jährlich 40 Millionen Euro bereitgestellt. Aus dem Ausgleichsstock werden Bedarfszuweisungen und Liquiditätshilfen zur Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im Haushalt der Kommunen erbracht. Als Notlage gilt, wenn die Einnahmemöglichkeiten von Kommunen zur Erfüllung ihrer unabweisbaren Ausgabeverpflichtungen nicht ausreichen. Daneben dient er der Vermeidung besonderer Härten bei der Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes. Voraussetzung für die Unterstützung ist, dass die Kommune sich zum Sparen verpflichtet, um einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen.