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Steigende Baupreise - Land verlängert Maßnahme für Planungssicherheit

Der Erlass gilt bis 31.12.2022. Das Kalkulations- und Preisrisiko bei Hochbaumaßnahmen des Landes liegt damit nicht allein bei den Unternehmen.

Im Bausektor sind die Auswirkungen des Ukrainekrieges unmittelbar spürbar. Es treten Lieferengpässe und Preissteigerungen bei wichtigen Baumaterialien auf. Damit das Kalkulations- und Preisrisiko bei Hochbaumaßnahmen des Landes nicht allein bei den Unternehmen liegt, hat das Land Sachsen-Anhalt seinen Erlass zur Stoffpreisgleitklausel verlängert. Ursprünglich befristet bis zum 30. Juni 2022 gilt der Erlass nun bis 31. Dezember 2022.

Im Wesentlichen wird die bisherige Erlasslage weitergeführt. Eine Erweiterung gibt es die Stoffgruppen betreffend: Die Stoffpreisgleitklauseln können nun auch für Baustoffgruppen zur Anwendung kommen, die ursprünglich nicht in die Regelungen einbezogen waren. Die Bauverwaltung des Landes prüft und entscheidet, jeweils im konkreten Fall, ob und inwieweit die Voraussetzungen für die Einbeziehung weiterer Stoffgruppen vorliegen.

Finanz- und Bauminister Michael Richter: „Die Preise für Baumaterialien steigen im Moment mit einer bisher nicht gekannten Dynamik. Wir wollen gerade die klein- und mittelständischen Handwerks- und Bauunternehmen mit dieser Entwicklung nicht allein lassen und unserer Verantwortung als zuverlässiger Partner der Bauindustrie gerecht werden. Mit den neuen Regelungen stellen wir im Landesbau sicher, dass die Auftragnehmer auch eine angemessene Bezahlung erhalten können.“

 

Hintergrund:

Über die Stoffpreisgleitklausel werden Anpassungen bei den Preisen ermöglicht. Sie können insbesondere dann zur Anwendung kommen, wenn der Unternehmer keinen Einfluss auf die Entwicklung von Einkaufspreisen für

Baustoffe hat, weil sich die Rahmenbedingungen in unvorhersehbarer Weise

stark verändert haben und er daher auch bei der Aufstellung der Kalkulation die Preise nicht hinreichend einschätzen kann. Auftragnehmer können Preisaufschläge unter entsprechenden Voraussetzungen gegenüber dem Öffentlichen Auftraggeber abrechnen.

 

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