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Mittel aus dem Ausgleichsstock • Gut 5,7 Millionen Euro für Calbe (Saale)

Die Stadt Calbe (Saale) erhält vom Land Sachsen-Anhalt eine Bedarfszuweisung über 5.766.483,00 Euro. Damit kann die Stadt einen Teil ihrer Fehlbeträge abbauen, ihr Eigenkapital stärken und finanziell wieder unabhängig werden. Die Mittel wurden mit der Auflage bewilligt, die Haushaltskonsolidierung konsequent weiter voranzutreiben.

Finanzminister Michael Richter: „Das Land kann Kommunen, wie Calbe (Saale), mit Mitteln aus dem Ausgleichsstock unterstützen, wenn sie in eine Notlage geraten sind, weil sie Fehlbeträge nicht aus eigener Kraft decken können. In solchen Situationen helfen wir über das Finanzausgleichsgesetz (FAG) mit einer Zahlung aus dem Ausgleichsstock.“

 

Hintergrund:

§ 17 FAG – Ausgleichsstock: Für den Ausgleichsstock werden für das Haushaltsjahr 2023 Mittel in Höhe von 40 Millionen Euro bereitgestellt. Aus dem Ausgleichsstock werden Bedarfszuweisungen und Liquiditätshilfen zur Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im Haushalt der Kommunen erbracht. Als Notlage gilt, wenn die Einnahmemöglichkeiten von Kommunen zur Erfüllung ihrer unabweisbaren Ausgabeverpflichtungen nicht ausreichen. Daneben dient er der Vermeidung besonderer Härten bei der Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes. Voraussetzung für die Unterstützung ist, dass die Kommune sich zum Sparen verpflichtet, um zukünftig finanziell wieder handlungsfähig zu sein.

Finanzausgleichsgesetz (FAG): Dieses Gesetz regelt die Ausstattung der Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise mit den für die Aufgabenwahrnehmung angemessenen finanziellen Mitteln sowie den zwischengemeindlichen Finanzausgleich. Ihnen werden nach Maßgabe dieses Gesetzes Finanzmittel in Ergänzung ihrer eigenen Einnahmen zur Erfüllung ihrer eigenen und der übertragenen Aufgaben zur Verfügung gestellt.
Details: www.landesrecht.sachsen-anhalt.de