Pressemitteilung der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt
Finanzminister Michael Richter hat heute dem Kabinett einen Vorschlag für die Einrichtung eines Sondervermögens Corona vorgelegt. Dieser soll Bestandteil eines Nachtragshaushaltsgesetzes für das Jahr 2021 werden, das nächste Woche im Kabinett beschlossen werden soll.
Richter: „Ich bin stolz, so kurz nach Regierungsbildung einen solchen in Einzelverhandlungen abgestimmten, umfangreichen und hohen Maßstäben genügenden Gesetzesentwurf vorlegen zu können. Wir zeigen damit als Regierung, dass wir kooperativ, konstruktiv und vor allem zukunftsgerichtet die Arbeit sofort aufgenommen haben.“
Das Corona Sondervermögen soll für 60 Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen i. H. v. 1,95 Milliarden Euro aus den folgenden Handlungsfeldern zur Verfügung stehen:
- Restart der Wirtschaft und Gesellschaft (256 Mio. Euro)
- Resilienz durch Digitalisierung (719 Mio. Euro) und
- Stärkung des Gesundheitswesens und Gesundheitsmanagements (975 Mio. Euro).
Der Maßstab an die aus dem Sondervermögen zu finanzierenden Maßnahmen ist hoch: Es muss zwingend sowohl ein kausaler als auch ein zeitlicher Zusammenhang zur Corona-Pandemie bzw. zur Pandemieresilienz gegeben sein.
Mit den Maßnahmen im Handlungsfeld „Restart und Gesellschaft“ will die Regierung weitere Impulse setzen, die Wirtschaft wieder auf den Wachstumspfad zu bringen bspw. im Tourismus und im ÖPNV.
Für den Bereich der Digitalisierung soll mit dem Sondervermögen ein Finanzrahmen geschaffen werden, der in dieser Höhe noch nie zuvor zur Verfügung stand. „Die Startbedingung für einen von unserer neuen Landesregierung verfolgten Digitalisierungsschub könnte nicht besser sein“, sagt Finanzminister Michael Richter.
Mindestens genauso wichtig sei die Stärkung des Gesundheitssektors des Landes: „Dort, wo wir anfällig waren, müssen wir das Gesundheitssystem in Sachsen-Anhalt für die Menschen stärken und zukunftsgerichtet weiterentwickeln“, so Richter. Dies beinhaltet u. a. Investitionen in die Ausstattung der Krankenhäuser.
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